Transident, intergeschlechtlich oder nichtbinär: All jenen, die sich nicht mit dem an ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren, wurde vor rund einem Jahr ein bürokratischer Stein aus dem Weg gerollt. Seit November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) inkraft. Auch im Landkreis Ansbach wird davon Gebrauch gemacht.