1,8 Prozent der Fläche Westmittelfrankens müssen nach den neuen Vorgaben des Bundes als Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden. Der Regionale Planungsverband (RPV) setzt bei der Definition dieser Gebiete auf eine Mischung aus klaren Vorgaben und Entscheidungsspielraum für die Gemeinden.