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Veröffentlicht am 03.04.2023 16:46

Neue Windkraft-Flächen: Gemeinden behalten Freiräume

Künftig sollen sich in Westmittelfranken mehr Windräder drehen. Das Bild zeigt Anlagen in der Nähe von Rothenburg. (Archivfoto: Clarissa Kleinschrot)
Künftig sollen sich in Westmittelfranken mehr Windräder drehen. Das Bild zeigt Anlagen in der Nähe von Rothenburg. (Archivfoto: Clarissa Kleinschrot)
Künftig sollen sich in Westmittelfranken mehr Windräder drehen. Das Bild zeigt Anlagen in der Nähe von Rothenburg. (Archivfoto: Clarissa Kleinschrot)

1,8 Prozent der Fläche Westmittelfrankens müssen nach den neuen Vorgaben des Bundes als Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden. Der Regionale Planungsverband (RPV) setzt bei der Definition dieser Gebiete auf eine Mischung aus klaren Vorgaben und Entscheidungsspielraum für die Gemeinden.

Im Regionalplan sollen nach einem Beschluss des Planungsausschusses des RPV einerseits die Vorranggebiete, andererseits Ausschlussgebiete eingezeichnet werden. Für einen Ausschluss gibt es eine Vielzahl von Gründen.

Sind sogar zwei Prozent möglich?

Dennoch ist der Regionalbeauftragte Dr. Rainer Fugmann optimistisch, dass zwei Prozent der Fläche erreichbar sind, womit man sogar eine gewisse Reserve gegenüber den Mindestanforderungen hätte. 295 Flächen, die potenziell in Frage kommen, werden geprüft.

Bereiche, die außerhalb der Ausschlussgebiete liegen, werden nach den Worten des Regionalbeauftragten als „weiße Flächen“ betrachtet, auf denen Gemeinden zusätzlich zum regionalen Konzept ergänzende Gebiete für die Windkraft schaffen können.

Dabei müssen sie im Regionalplan festgeschriebene Kriterien beachten, nach denen Windräder als raumverträglich für die Region gelten.

Als Vorteile dieser Variante sieht Fugmann, dass klare Spielregeln gelten, ohne dass die Kommunen ihre Planungsmöglichkeiten ganz verlieren. Außerdem verspricht er sich davon ein „höheres Maß an Rechtssicherheit“ und der Planungsverband könne die Ausschlussgebiete relativ frei definieren, solange dies fachlich nachvollziehbar begründet wird.

Konzentrationswirkung abgeschwächt

Allerdings könnte durch den Freiraum, so Fugmann, unter anderem die Konzentrationswirkung des Regionalplans bis hin zu einer „Verspargelung“ der Landschaft mit Windrädern abnehmen.

Die große Mehrheit der Mitglieder des Planungsausschusses der RPV folgte der Empfehlung des Regionalbeauftragten, diese Option zu wählen. Lediglich Landrat Manuel Westphal aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und Bürgermeister Dr. Christian von Dobschütz (Diespeck) hätten sich gern die Möglichkeit offengehalten, eine reine „Schwarz-Weiß“-Planung vorzunehmen. Dadurch würden im Regionalplan nur die nötigen Flächen ausgewiesen.

Eine Ergänzung wäre nur über eine Änderung des Regionalplans möglich. Dadurch, so das Argument der Befürworter, gäbe es weniger Druck von Grundstückseigentümern Investoren auf die Kommunen, zusätzliche Windkraftgebiete auszuweisen.

Öffentlichkeit soll weiter informiert werden

Die dritte Möglichkeit, nur Vorranggebiete im rechtlich nötigen Umfang im Regionalplan auszuweisen und keine weiteren Einschränkungen festzulegen, fand keine Unterstützer.

Bei der nächsten Sitzung des Planungsausschusses, die voraussichtlich am 30. November stattfindet, soll der Regionalbeauftragte ein Planungskonzept für die Ausschlussgebiete vorlegen.

Fugmann kündigte außerdem an, dass die Öffentlichkeit unter anderem bei Versammlungen informiert werde. Bisher sei er bei den Kommunen auf viel Verständnis und Akzeptanz gestoßen.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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