Nach tödlichem Raserunfall bei Gersbronn: Urteil ist nun rechtskräftig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.03.2025 12:35

Nach tödlichem Raserunfall bei Gersbronn: Urteil ist nun rechtskräftig

Mit rund 150 Kilometern pro Stunde überholte der damals 44-Jährige im Sommer 2023 bei Gersbronn. Zwei Menschen starben wegen des Unfalls. Jetzt ist sein Urteil rechtskräftig.  (Archivbild: Gudrun Bayer)
Mit rund 150 Kilometern pro Stunde überholte der damals 44-Jährige im Sommer 2023 bei Gersbronn. Zwei Menschen starben wegen des Unfalls. Jetzt ist sein Urteil rechtskräftig. (Archivbild: Gudrun Bayer)
Mit rund 150 Kilometern pro Stunde überholte der damals 44-Jährige im Sommer 2023 bei Gersbronn. Zwei Menschen starben wegen des Unfalls. Jetzt ist sein Urteil rechtskräftig. (Archivbild: Gudrun Bayer)

Im Fall des tödlichen Raserunfalls bei Gersbronn (Landkreis Ansbach) im Sommer 2023 bleibt das Urteil des Ansbacher Amtsgerichts in Kraft. Der Verursacher muss wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und verbotenen Kraftfahrzeugrennens für zwei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis.

Der Mann hatte zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt, diese aber vor dem Verhandlungstermin am Donnerstag zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Überholmanöver mit rund 150 km/h

Der tragische Fall hatte die Region aufgewühlt. Der damals 44-Jährige aus dem Landkreis Heidenheim war am 12. August 2023 gegen 20 Uhr auf der Staatsstraße von Halsbach in Richtung Dinkelsbühl unterwegs. Kurz nach Gersbronn setzte er in einer leichten Rechtskurve an, einen Wagen zu überholen. Dabei prallte er in zwei entgegenkommende Fahrzeuge. In einem der beiden Autos kamen durch den Aufprall ein 63-Jähriger und seine 60 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Ansbach ums Leben.

Zu Beginn des Überholmanövers fuhr der Mann rund 150 Stundenkilometer. An dieser Stelle hätte man laut Gutachter mit seinem 2,3 Tonnen schweren Pick-up rein technisch nicht schneller als 160 Stundenkilometer unterwegs sein können. Weil er laut Urteilsbegründung daher versucht hatte, das Maximale aus seinem Fahrzeug herauszuholen, war er auch für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen verurteilt worden.

Bei dem Unfall bei Gersbronn im Sommer 2023 starb ein Ehepaar. Der Unfallverursacher ist nun verurteilt worden. (Archivbild: Gudrun Bayer)
Bei dem Unfall bei Gersbronn im Sommer 2023 starb ein Ehepaar. Der Unfallverursacher ist nun verurteilt worden. (Archivbild: Gudrun Bayer)

Ehepaar bei Unfall getötet: Haftstrafe für den Raser von Gersbronn

Der verheerende Crash nahe Dinkelsbühl landete vor Gericht. Der Verursacher hatte sein Auto rücksichtslos auf 150 km/h hochgepeitscht. Das Urteil: eine Ansage.
am 04.07.2024
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Philipp Zimmermann
Philipp Zimmermann
Redakteur für Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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