Im Fall des tödlichen Raserunfalls bei Gersbronn (Landkreis Ansbach) im Sommer 2023 bleibt das Urteil des Ansbacher Amtsgerichts in Kraft. Der Verursacher muss wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und verbotenen Kraftfahrzeugrennens für zwei Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis.
Der Mann hatte zunächst Berufung gegen das Urteil eingelegt, diese aber vor dem Verhandlungstermin am Donnerstag zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der tragische Fall hatte die Region aufgewühlt. Der damals 44-Jährige aus dem Landkreis Heidenheim war am 12. August 2023 gegen 20 Uhr auf der Staatsstraße von Halsbach in Richtung Dinkelsbühl unterwegs. Kurz nach Gersbronn setzte er in einer leichten Rechtskurve an, einen Wagen zu überholen. Dabei prallte er in zwei entgegenkommende Fahrzeuge. In einem der beiden Autos kamen durch den Aufprall ein 63-Jähriger und seine 60 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Ansbach ums Leben.
Zu Beginn des Überholmanövers fuhr der Mann rund 150 Stundenkilometer. An dieser Stelle hätte man laut Gutachter mit seinem 2,3 Tonnen schweren Pick-up rein technisch nicht schneller als 160 Stundenkilometer unterwegs sein können. Weil er laut Urteilsbegründung daher versucht hatte, das Maximale aus seinem Fahrzeug herauszuholen, war er auch für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen verurteilt worden.