Nach seiner Festnahme in Kolumbien geht die Staatsanwaltschaft Ansbach davon aus, dass der Ansbacher Amokläufer Unterstützung bei seiner Flucht erhielt. Neben finanzieller Unterstützung hatte der 34-Jährige einen gültigen Reisepass bei sich.
2009 hatte der damals 18-Jährige im Gymnasium Carolinum in Ansbach einen Amoklauf gestartet. Dabei verletzte er neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin zum Teil schwer. Eintreffende Polizeikräfte streckten ihn mit vier Schüssen nieder. Im April 2010 wurde er zur unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt und saß seit 2018 im Bezirksklinikum Erlangen. Dorthin war er am 16. August nach einem Freigang nicht mehr zurückgekehrt.
Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Friedrich Weitner informierte, hatte sich der heute 34-Jährige direkt am Tag seines Freigangs ins Ausland abgesetzt. Unmittelbar nachdem bekannt geworden war, dass er von seinem Ausgang nicht zurückgekehrt war, wurde in enger Abstimmung zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei eine Fahndung eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt habe sich der Flüchtige bereits außerhalb der Europäischen Union befunden, was einen sofortigen Zugriff etwa am Flughafen erschwerte, so Weitner auf Anfrage der FLZ.
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