Mietwagen teurer nach Flugverspätung: Airline muss zahlen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.07.2026 15:22

Mietwagen teurer nach Flugverspätung: Airline muss zahlen

Flug verspätet, Mietwagenstation zu: Wer sein Auto erst nach Ladenschluss abholt, zahlt oft extra – kann sich das Geld aber unter Umständen von der Airline zurückholen. (Foto: Clara Margais/dpa/dpa-tmn)
Flug verspätet, Mietwagenstation zu: Wer sein Auto erst nach Ladenschluss abholt, zahlt oft extra – kann sich das Geld aber unter Umständen von der Airline zurückholen. (Foto: Clara Margais/dpa/dpa-tmn)
Flug verspätet, Mietwagenstation zu: Wer sein Auto erst nach Ladenschluss abholt, zahlt oft extra – kann sich das Geld aber unter Umständen von der Airline zurückholen. (Foto: Clara Margais/dpa/dpa-tmn)

Weil der Flug am Abend mehr als eine Stunde später als geplant landete, musste ein Mann für seinen gebuchten Mietwagen einen Säumniszuschlag zahlen - denn er konnte das Auto erst nach Ende der regulären Öffnungszeit der Mietwagenstation abholen. 

Den dafür fälligen Zuschlag in Höhe 65 Euro wollte er von der Airline erstattet haben. Zu Recht, entschied das Amtsgericht Geldern. (Az.: 4 C 448/25) 

Denn Kosten, die sich aus der Verspätung des Fluges ergeben, muss die Airline unter bestimmten Umständen als Verzugsschadenersatz ersetzen, wie aus der Entscheidung hervorgeht, über die die Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (3/2026) berichtet.

Bei Flügen kommt es Passagieren laut Gericht in der Regel darauf an, das Ziel zumindest ungefähr zur geplanten Zeit zu erreichen. Eben weil oft noch weitere Planungen daran hängen - beispielsweise die Abholung des Mietwagens oder auch das Erreichen eines Kreuzfahrtschiffs am Hafen. Die vereinbarten Flugzeiten seien daher wesentlich.

Verspätung muss als Ursache klar nachweisbar sein

Voraussetzung für Schadenersatzansprüche ist einerseits, dass die Airline die Verspätung zu verantworten hat und nicht außergewöhnliche Umstände wie Extremwetter die Ursache waren. Andererseits müssen die Extra-Kosten wirklich unmittelbar durch die verspätete Landung entstanden sein.

„Sie können Ihre Lage daran messen, ob die Kosten auch bei pünktlicher Ankunft angefallen wären“, schreibt der Rechtsanwalt Christian Gerd Kotz zu diesem Fall auf seiner Website. Der Rat: „Dokumentieren Sie hierzu genau, dass die reguläre Geschäftszeit des Anbieters (z. B. der Mietwagenstation) während der Verspätungszeit endete und der Aufpreis ausschließlich wegen der späten Abholung erhoben wurde.“

© dpa-infocom, dpa:260706-930-342309/1


Von dpa
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