Noch im Dezember mehr Netto vom Brutto behalten? Das geht für all jene, die im Kalenderjahr 2026 hohe Aufwendungen hatten, die sich steuerlich auswirken. Dafür notwendig: ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, zum Beispiel direkt beim Finanzamt oder via Elster, bis spätestens 30. November. Bewilligt das Finanzamt den Antrag, wird die entsprechende Lohnsteuerermäßigung noch beim Dezembergehalt berücksichtigt und verringert so die Abzüge. Auf diese Möglichkeit weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin.
Voraussetzung ist, dass die Summe der Aufwendungen, die steuerlich berücksichtigt werden soll, die Grenze von 600 Euro übersteigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Beschäftigte folgende Ausgaben hatten:
Das Finanzamt hinterlegt den Freibetrag dann bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die der Arbeitgeber für die Lohnabrechnung abruft. Die Lohi empfiehlt Beschäftigten, den Arbeitgeber zusätzlich über die Änderung zu informieren, damit die Abzüge auch wirklich korrekt im Dezember berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen: Eine erfolgreiche Eintragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen zieht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das betreffende Jahr nach sich. Der bereits gewährte Steuervorteil sorgt dafür, dass eine mögliche Erstattung entsprechend geringer ausfällt. Die Last-Minute-Eintragung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen lohnt sich aber dennoch, weil das Geld nicht erst nach Bearbeitung der Steuererklärung im Folgejahr ankommt.
© dpa-infocom, dpa:261027-930-900380/1