Arbeitnehmer und Rentner dürfen sich ab September auf deutlich mehr Unterstützung durch Lohnsteuerhilfevereine freuen. Doch für die Steuererklärung 2025 kommt diese Reform für viele zu spät.
Konkret fällt zum 1. September 2026 eine entscheidende Hürde weg. Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur dann beraten, wenn zusätzliche Einkünfte etwa aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften bestimmte Grenzen nicht überschritten haben: 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Diese Obergrenzen werden nun gestrichen.
„Künftig können also auch Beschäftigte, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Allerdings öffnet die Reform die Tür nicht für alle Steuerfälle. Wer Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielt oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, bleibt auch künftig in aller Regel außen vor. Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bleibt damit auf ihren klassischen Mitgliederkreis zugeschnitten: vor allem Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre - nur eben künftig ohne die bisherige Betragsgrenze bei bestimmten Nebeneinkünften.
Für viele Steuerzahler ist das dennoch eine spürbare Erleichterung. Gerade Rentner mit Vermietungseinkünften oder Arbeitnehmer mit einem Wertpapierdepot dürften künftig leichter und oft günstiger an professionelle Hilfe kommen. Die Reform erweitert den Kreis derjenigen, die ihre Einkommensteuererklärung nicht allein stemmen müssen.
Wer nun allerdings glaubt, für die aktuelle Steuererklärung einfach bis September warten zu können, könnte ein Problem bekommen. „Denn für Pflichtveranlagte endet die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bereits am 31. Juli 2026, also noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln“, so Karbe-Geßler. „Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren.“
Das bedeutet: Pflichtveranlagte, die bisher wegen zu hoher Nebeneinkünfte keinen Lohnsteuerhilfeverein einschalten durften, müssen für die Erklärung 2025 selbst aktiv werden oder sich anderweitig Hilfe organisieren. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert Verspätungszuschläge. Die Reform ist damit zwar ein Fortschritt für künftige Steuerjahre, aber keine nachträgliche Rettung für die diesjährige Abgabe.
© dpa-infocom, dpa:260722-930-419412/1