Lettland ordnet erste Ausreisen von Russen an | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.03.2024 10:21

Lettland ordnet erste Ausreisen von Russen an

Wer mit russischem Pass weiter legal in Lettland leben will, muss inzwischen unter anderem einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen. (Foto: Alexander Welscher/dpa)
Wer mit russischem Pass weiter legal in Lettland leben will, muss inzwischen unter anderem einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen. (Foto: Alexander Welscher/dpa)
Wer mit russischem Pass weiter legal in Lettland leben will, muss inzwischen unter anderem einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen. (Foto: Alexander Welscher/dpa)

In Lettland ist den ersten russischen Staatsbürgern, die keine Aufenthaltserlaubnis mehr haben, die Ausreise angeordnet worden.

Nach Angaben der Migrationsbehörde in Riga haben sechs Russen einen entsprechenden Bescheid erhalten. Zwei davon hätten bereits das Land verlassen, sagte Behördenleiterin Maira Roze im lettischen Fernsehen. Die anderen vier müssen dies nun binnen 30 Tagen tun. Hintergrund sind Änderungen an Lettlands Ausländerrecht, die im Herbst 2022 in Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine beschlossen wurden.

Neue Anforderungen für legalen Aufenthalt in Lettland

Wer mit russischem Pass weiter legal in Lettland leben will, muss inzwischen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus beantragen und dafür - mit wenigen Ausnahmen - bei einem Sprachtest alltagstaugliche Lettisch-Kenntnisse nachweisen. Personen, die nicht fristgerecht den Nachweis erbracht und die rechtlichen Vorgaben für die Erlangung eines Aufenthaltstitels nicht erfüllt haben, müssen das baltische EU- und Nato-Land verlassen.

Betroffen sind nach Behördenangaben gegenwärtig gut 1000 Menschen. Mehr als ein Fünftel davon seien nach vorliegenden Informationen bereits über einen anderen EU-Staat aus Lettland ausgereist, sagte Roze. Fast zwei Dutzend weitere Betroffene hätten noch nachzuweisende familiäre Gründe für einen Verbleib in Lettland angeführt. Bei allen anderen werde sich der Grenzschutz zu deren zuletzt gemeldeten Wohnsitz begeben und prüfen, ob sich die Person dort aufhält oder nicht und gegebenenfalls die Ausreise anordnen.

Lettland grenzt im Osten an Russland. In dem Baltenstaat stellt die russischstämmige Minderheit rund ein Viertel der 1,9 Millionen Einwohner. Mehrheitlich handelt es sich um zur Sowjetzeit Eingewanderte und deren Nachkommen. Viele davon - vor allem ältere Menschen - sind nicht lettische Staatsbürger, sondern sogenannte Nichtbürger, andere haben einen russischen Pass.

© dpa-infocom, dpa:240308-99-265148/3


Von dpa
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