Lava stoppt Rückreise: Was heißt das für den Lohn? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.08.2026 12:37

Lava stoppt Rückreise: Was heißt das für den Lohn?

Auf Sizilien sitzen wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna mitten in der Hauptreisezeit mehrere Tausend Urlauber fest. (Foto: Lena Klimkeit/dpa/dpa-tmn)
Auf Sizilien sitzen wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna mitten in der Hauptreisezeit mehrere Tausend Urlauber fest. (Foto: Lena Klimkeit/dpa/dpa-tmn)
Auf Sizilien sitzen wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna mitten in der Hauptreisezeit mehrere Tausend Urlauber fest. (Foto: Lena Klimkeit/dpa/dpa-tmn)

Waldbrand oder Vulkanausbruch: Unvorhergesehene Naturereignisse können die geplante Rückkehr aus dem Urlaub torpedieren. Wer zwangsweise einen oder mehrere Tage länger am Urlaubsort verbringen muss und nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann, hat keinen Anspruch auf Bezahlung für die ausgefallene Zeit. Darauf weist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel vom Verband der deutschen ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) hin.

Ohne Arbeit kein Lohn

„Der Arbeitgeber schuldet nur Lohn für geleistete Arbeit“, sagt Volker Görzel. Das sogenannte Wegerisiko tragen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Zwar trifft sie in solchen Ausnahmesituationen wie aktuell auf Sizilien kein Verschulden. „Aber - und das überrascht viele - ein Anspruch auf Bezahlung besteht trotzdem nicht“, sagt der Fachanwalt.

Immerhin rechtfertigen Verspätungen oder Ausfälle in so einem Fall in der Regel keine arbeitsrechtlichen Sanktionen wie etwa eine Abmahnung. Arbeitnehmende müssen aber davon ausgehen, dass ihnen anteilig der Lohn gekürzt wird. Als grobe Faustregel dafür gilt laut Volker Görzel: Ein Tag entspricht dem Monatsbruttogehalt geteilt durch 21,25.

Flexible Wege finden

„Individuelle Lösungen sind natürlich immer möglich“, sagt der Anwalt. Sei es, dass Arbeitnehmende an ihr Überstundenkonto gehen oder noch zusätzliche Urlaubstage nehmen. Auch vom Urlaubsort aus remote zu arbeiten ist im Prinzip denkbar. Vorausgesetzt, die Art der Arbeit erlaubt es, Arbeitnehmende haben die technischen Möglichkeiten und der Arbeitgeber gibt sein Okay bzw. es gibt sogar eine Betriebsvereinbarung zu Remote Work oder Homeoffice.

Gerade auch im Sinne individueller Lösungen ist es auf jeden Fall ratsam, Chef oder Chefin so schnell wie möglich zu informieren, dass es Probleme mit der rechtzeitigen Rückkehr aus dem Urlaub in den Job gibt.

© dpa-infocom, dpa:260814-930-529448/1


Von dpa
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