Lange Laufzeit im Gym? So schützen Sie sich vor Verlängerung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.01.2026 12:06

Lange Laufzeit im Gym? So schützen Sie sich vor Verlängerung

Achtung, Verlängerungsfalle: Wird die rechtzeitige Kündigung versäumt, dehnt sich das Vertragsverhältnis weiter aus.  (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)
Achtung, Verlängerungsfalle: Wird die rechtzeitige Kündigung versäumt, dehnt sich das Vertragsverhältnis weiter aus. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)
Achtung, Verlängerungsfalle: Wird die rechtzeitige Kündigung versäumt, dehnt sich das Vertragsverhältnis weiter aus. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn)

Gute Vorsätze für 2026 gefasst? Gerade zum Jahresbeginn locken Fitnessstudios immer mal wieder mit günstigen Angeboten. Wer sich für ein solches entscheidet, bindet sich nicht selten gleich für zwei Jahre. Wird die rechtzeitige Kündigung versäumt, dehnt sich das Vertragsverhältnis sogar weiter aus. Denn die Verträge verlängern sich dann oft automatisch, bis zu zwölf Monate mehr sind möglich.

Um nicht in diese Verlängerungsfalle zu tappen, wird im c’t-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Kunde!“ dazu geraten, den Vertrag möglichst unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung wieder zu kündigen. Die Kündigung wird dann zum Ende der vereinbarten Laufzeit wirksam und verhindert, dass Vertragsinhaber sie schlicht vergessen. Wer das nicht möchte, sollte sich alternativ zumindest den letztmöglichen Kündigungstermin im Kalender notieren und sich einige Tage vorher daran erinnern lassen.

Die Kündigung selbst sollten Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst per E-Mail aufsetzen, weil sich deren fristgerechte Zustellung so besonders gut nachweisen lässt. „Das dokumentiert im „Gesendet”-Ordner den Versandzeitpunkt. Und eine Bounce-Mail weist darauf hin, falls die Nachricht nicht angekommen ist“, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis in dem Podcast. Mitunter lässt sich der Vertrag auch direkt auf der Webseite des Anbieters kündigen.

Übrigens: Unternehmen sind dem Experten zufolge nicht dazu verpflichtet, den Erhalt der Kündigung zu bestätigen. Seriöse Anbieter täten das in der Regel aber trotzdem.

© dpa-infocom, dpa:260119-930-565491/1


Von dpa
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