Kinder beim Diebstahl in Supermärkten ertappt | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 25.08.2022 11:18

Kinder beim Diebstahl in Supermärkten ertappt

Oft reizt junge Ladendiebe vor allem das Risiko, wenn sie etwas mitgehen lassen.  (Foto: Jim Albright)
Oft reizt junge Ladendiebe vor allem das Risiko, wenn sie etwas mitgehen lassen. (Foto: Jim Albright)
Oft reizt junge Ladendiebe vor allem das Risiko, wenn sie etwas mitgehen lassen. (Foto: Jim Albright)

Lebenslanges Hausverbot hat ein 13-Jähriger in einem Ansbacher Supermarkt bekommen. Die Anzeige der Polizei hat für ihn Folgen, auch wenn er noch nicht strafmündig ist.

Ein Mitarbeiter hatte den 13-Jährigen nach den Angaben der Polizei am Mittwoch um 12.30 Uhr in einem Supermarkt in der Benzstraße beobachtet, wie er eine E-Zigarette im Wert von zehn Euro einsteckte und das Geschäft verlassen wollte. Der Jugendliche erhielt lebenslanges Hausverbot und wurde von der Polizei zu seinen Erziehungsberechtigten gebracht.

Um 17.30 Uhr wurden am Mittwoch in einem Supermarkt in der Ansbacher Ritter-von-Lang-Allee eine 13-Jährige und eine 15-Jährige beim Ladendiebstahl erwischt. Die beiden hatten laut Polizei Kosmetikartikel im Wert von 46 Euro und 39 Euro eingesteckt. Außerdem hatte die Ältere sich Tabakwaren genommen. Beide bekamen Hausverbot und wurden von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt.

Gegen die drei Täter laufen nun Anzeigen wegen Diebstahls. Anzeigen hängen nicht davon ab, ob Täter schon strafmündig sind oder nicht. In Deutschland können Kinder unter 14 Jahren nicht von der Justiz belangt werden. Ihre Verfahren werden deshalb von der Staatsanwaltschaft automatisch eingestellt. Die beiden 13-Jährigen müssen also in diesen Fällen keine juristischen Folgen befürchten.

In den Akten der Polizei verbleiben die Anzeigen jedoch. Sie können deshalb bei möglichen weiteren Gesetzesverstößen im höheren Alter eine Rolle spielen, um die Persönlichkeiten besser beurteilen zu können, erklärte eine Polizeisprecherin gegenüber der FLZ. Dies ist im Jugendrecht besonders wichtig, weil hier nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Über die Anzeigen wird auch das Jugendamt von den Diebstählen informiert, um Gespräche mit den Familien führen zu können.

Manfred Blendinger

north