Kinder aus Paraguay bald in Deutschland zurückerwartet | FLZ.de

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Veröffentlicht am 13.06.2022 14:10

Kinder aus Paraguay bald in Deutschland zurückerwartet

Familienangehörige gehen zu einer Anhörung vor dem Familiengericht über das Sorgerecht für ihre 10-jährige Tochter. (Foto: Jorge Saenz/AP/dpa/Bildarchiv)
Familienangehörige gehen zu einer Anhörung vor dem Familiengericht über das Sorgerecht für ihre 10-jährige Tochter. (Foto: Jorge Saenz/AP/dpa/Bildarchiv)
Familienangehörige gehen zu einer Anhörung vor dem Familiengericht über das Sorgerecht für ihre 10-jährige Tochter. (Foto: Jorge Saenz/AP/dpa/Bildarchiv)

Nach dem glücklichen Ende des Dramas um die Kindesentziehung sollen die beiden Mädchen und ihre Eltern so bald wie möglich aus Paraguay nach Deutschland zurückkehren. Eine Kinder- und Jugendrichterin in der Hauptstadt Asunción hatte am vergangenen Freitag (Ortszeit) die Ausreise der zehn und elf Jahre alten Kinder verfügt. Die Anwälte Stephan Schultheiss und Ingo Bott hatten das mitgeteilt.

Die Mädchen dürften gemeinsam mit den aus Essen und München kommenden Elternteilen zurückfliegen. Zuvor waren den Angaben von Anwalt Schultheiss in Paraguay zufolge der Migrationsbehörde am Montag die Bescheide zugestellt worden, damit die im Zuge der Suche erlassenen Ausreiseverbote für das deutsche Paar aufgehoben werden können. Danach würden die Kinder laut Schultheiss und Bott so bald wie möglich fliegen. Wann genau, war am Montag noch offen und sollte aus Kinderschutzgründen nicht kommuniziert werden.

Am Donnerstag (Ortszeit) hatte sich das wegen Kindesentziehung gesuchte deutsche Auswanderer-Paar - der Vater des einen und die Mutter des anderen Mädchens - nach Verhandlungen mit Schultheiss und Bott der Polizei in Paraguay gestellt.

Das Paar ist in zweiter Ehe miteinander verheiratet und war im vergangenen November mit den beiden Kindern ohne Zustimmung ihrer jeweiligen Ex-Partner nach Paraguay ausgewandert.

Das Ehepaar will laut Bott ebenfalls nach Deutschland zurückkehren und sich dort „aktiv“ einem deutschen Verfahren stellen, das bei der Staatsanwaltschaft Essen angesiedelt ist. Das sieht die ausgehandelte Vereinbarung aller Beteiligten vor. Die Anklagebehörde in der Ruhrgebietsstadt muss dann entscheiden, ob das Verfahren wegen Kindesentziehung weitergeführt oder eingestellt wird.

© dpa-infocom, dpa:220613-99-647300/5

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