KI-gestützte Beratung per Chat ist beim Onlineshopping schon relativ häufig anzutreffen. Die Anbieter bauen ihre Agenten aber immer weiter aus, bis hin zum Recherchieren, Vergleichen und Bestellen - alles nach Vorgaben der Kunden, aber letztlich autonom.
Amazon ist beispielsweise mit Alexa for Shopping (vormals Rufus) auf dem Weg dorthin. Und Google hat gerade auf seiner Entwicklerkonferenz I/0 einen KI-Agenten angekündigt, der Produkte nicht nur plattformübergreifend in einem Einkaufskorb parken, sondern im Auftrag des Nutzers auch selbst bezahlen können soll.
Wenn KI-gesteuerte Softwareagenten aber eigenständig im Namen von Menschen oder Unternehmen handeln, Entscheidungen treffenund sogar Käufe und Zahlungen abwickeln, wirft das eine Menge Fragen auf. Zum Beispiel: Ist das überhaupt erlaubt?
Auch wenn sich die ersten Pilotversuche zum vollständigen autonomen KI-Shoppen bis hin zur Bezahlung derzeit noch auf die USA beschränken: Rechtlich möglich sei sogenanntes Agentic Commerce in Deutschland wohl jetzt schon, trotz vieler noch offener und juristisch teils kniffliger Fragen rund um Haftung, Vertrags- und Verbraucherrecht oder Zahlungen, berichtet das IT-Fachmagazin „c't“ (Heft 11/26).
Fest stehe aber: Je mehr Rechte und Autonomie KI-Assistenten beim Einkaufen erhalten, desto problematischer werde die Nutzung. Deshalb forderten Kritiker, dass Entscheidungen immer beim Menschen verbleiben müssen.
Folgende 3 Gefahrenfelder identifizieren die „c't“-Experten rund um KI-Shopping-Agenten:
Wer haftet, wenn die KI das falsche Produkt bestellt oder auf betrügerische Shops hereinfällt?
Besonders problematisch sind die weitreichenden Berechtigungen, die Agenten benötigen, etwa den Zugriff auf E-Mails, Zahlungssysteme, Kalender oder Onlinespeicher. Sind die Berechtigungen zu weit gefasst, kann ein manipulierter Agent etwa durch ungewollte Einkäufe großen Schaden anrichten oder versteckten Kaufanweisungen auf präparierten Webseiten, etwa von Fake-Shops, folgen.
Um sinnvoll arbeiten zu können, benötigen KI-Agenten umfangreiche Informationen über Präferenzen, Kontext und Kaufhistorie. Damit lassen sich aber DSGVO-Prinzipien wie Datensparsamkeit, Transparenz und Zweckbindung schwer vereinbaren. Außerdem könnten Händler aus den Daten psychologische Nutzerprofile erstellen und diese zur Preisdiskriminierung nutzen.
Verbraucher sollten bei KI-Shopping-Assistenten kritisch bleiben und folgende Grundsätze befolgen, rät die „c't“:
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