Keine Ausnahme von Grenzkontrollen für Rechtsprofessor | FLZ.de

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Veröffentlicht am 02.07.2026 05:03, aktualisiert am 02.07.2026 15:32

Keine Ausnahme von Grenzkontrollen für Rechtsprofessor

Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze. (Symbolbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze. (Symbolbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Die Kläger wehren sich gegen Personenkontrollen an der Grenze. (Symbolbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Werner Schroeder berichtet von einer besonders skurrilen Situation: Einmal, so sagt er, sei er mit einem befreundeten Richter vom Europäischen Gerichtshof im Dienstwagen unterwegs gewesen - und an der deutsch-österreichischen Grenze in eine Polizeikontrolle geraten.

Die beiden Juristen seien sich zwar einig gewesen, dass diese Kontrolle angesichts der per Schengen-Abkommen offenen Grenzen in der Europäischen Union rechtswidrig war - über sich ergehen ließen sie die Kontrolle dennoch. 

Als Schroeder dann aber in einem Zug von München nach Innsbruck kontrolliert wurde und Bundespolizisten, als er sich weigerte, seinen Ausweis zu zeigen, seine Tasche durchsuchten, da reichte es ihm, wie er schildert. Er zog vor das Verwaltungsgericht München - und war nun tatsächlich erfolgreich, ebenso wie zwei weitere Kläger, die ebenfalls vor Gericht gezogen waren. 

Urteil hält Kontrollen für rechtswidrig

In allen drei Fällen wertete das Verwaltungsgericht die Identitätsfeststellungen im Jahr 2025 als rechtswidrig. Wesentlicher Gesichtspunkt sei die Dauer der seit Jahren faktisch unverändert bestehenden Grenzkontrollen gerade an der österreichisch-deutschen Grenze und die Frage der Vereinbarkeit auch mit dem neuen Schengener Grenzkodex, befand das Gericht. 

An allen deutschen Staatsgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen. Das Bundesinnenministerium hatte sie angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die Kontrollen wurden dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.

Aus Schroeders Sicht sind diese polizeilichen Maßnahmen aber europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen. „Die Frage ist, wie viele rechtswidrige Handlungen muss man ertragen?“, sagte Schroeder bei der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht München. 

Rechtsprofessor fordert Kontrollverbot

Es sind nicht die ersten Urteile dieser Art. In ähnlichen Fällen haben Gerichte - auch das Verwaltungsgericht in München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - bereits zugunsten der Kläger entschieden. Doch Schroeder geht noch einen Schritt weiter: Er beantragte nicht nur die rückwirkende Feststellung, dass er damals nicht hätte kontrolliert werden dürfen; in einem Eilverfahren forderte er auch noch eine vorbeugende Unterlassung. Immerhin pendelt der Professor für Europarecht an der Universität Innsbruck wöchentlich mindestens einmal von seinem Wohnort München aus mit der Bahn an seinen Arbeitsort.

Eilantrag scheitert

Mit dem Eilantrag wollte er erreichen, dass er zukünftig eben nicht mehr kontrolliert werden darf. Doch das Gericht wies den Antrag zurück. Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, sagte ein Gerichtssprecher. Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Schroeders Anwalt sagte, man werde eine Beschwerde gegen diese Entscheidung des Gerichts beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof prüfen, wenn die Urteilsgründe vorliegen.

Denn selbst wenn ein Verwaltungsgericht - wie nun schon mehrfach geschehen - eine Kontrolle an der Grenze rückwirkend für unzulässig erklärt, hat das bislang keinerlei Auswirkungen. 

In seinem jüngsten Urteil zu einem ähnlichen Fall, in dem eine zwischen Wien und München pendelnde Frau geklagt hatte, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April zwar, „dass die vier Kontrollen der Klägerin rechtswidrig waren“ und dass die Verlängerung der Grenzkontrollen durch das Bundesinnenministerium „nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden sei“. Über künftige Fälle sagte die Entscheidung aber nichts. 

Jurist sieht „Rechtslücke“

Das Bundesinnenministerium hält nach wie vor an den umstrittenen Maßnahmen fest, die laut mehrerer Gerichte gegen EU-Recht verstoßen. Denn die jeweiligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte beziehen sich immer nur auf einen Einzelfall in der Vergangenheit und nicht auf mögliche zukünftige Fälle. „Eine Rechtslücke“, nennt Schroeder das. 

Kläger: „Das ist letztendlich politische Willkür“

Neben Schroeder hatten noch zwei weitere Männer geklagt, darunter der österreichische Rechtsanwalt Hubert Niedermayr. 

Er ist der Ansicht, „dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird“, sagte der Mann, der mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert wurde. „Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden.“ 

Abdulhamid A. ist ein weiterer Kläger. Der Nigerianer wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.

© dpa-infocom, dpa:260702-930-319545/3


Von dpa
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