Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.08.2026 10:29

Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel

Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.

© dpa-infocom, dpa:260812-99-314871/1


Von dpa
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