Angebliche Restposten aus einer Insolvenzmasse zum unschlagbaren Preis angeboten bekommen? Selbst wenn die Schreiben seriös wirken und den Absender einer real existierenden Anwaltskanzlei tragen, sollten Angeschriebene skeptisch sein. Denn derzeit macht diese perfide E-Mail-Masche die Runde: Betroffene sollen für das Angebot in Vorkasse gehen, die Ware wird aber niemals geliefert, das Geld ist weg.
Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Tipps, wie sie den Betrug entlarven:
Grundsätzlich sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei solchen Angeboten keinesfalls auf eine Zahlung per Vorkasse einlassen, empfehlen die Verbraucherschützer. Wer bereits Zahlungsdaten herausgegeben hat, sollte den Fall umgehend seiner Bank melden. Außerdem sollte Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden - das geht auch bequem online.
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