Hürden im Job: Was dürfen Linkshänder vom Chef verlangen? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.08.2026 04:06

Hürden im Job: Was dürfen Linkshänder vom Chef verlangen?

Zollstock für Linkshänder: Viele Werkzeuge sind für Rechtshänder konzipiert. (Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)
Zollstock für Linkshänder: Viele Werkzeuge sind für Rechtshänder konzipiert. (Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)
Zollstock für Linkshänder: Viele Werkzeuge sind für Rechtshänder konzipiert. (Foto: Martin Schutt/dpa/dpa-tmn)

Die Maus liegt falsch, das Werkzeug tut nicht, was es soll, und so ziemlich alles an Materialien ist irgendwie unpraktisch angeordnet: Unser Arbeitsalltag ist für Rechtshänder gemacht. Das kann für Linkshänder herausfordernd bis überfordernd sein. Muss der Arbeitgeber hier tätig werden?

Ganz klar: Ja. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer geeignete Arbeitsmittel zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das steht so im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung.

Das heißt: Der Arbeitgeber muss Linkshändern für sie geeignete Computermäuse, Scheren oder andere Arbeitsmittel speziell für Linkshänder auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Das klingt machbar. Aber was gilt bei schwerem Gerät? 

Manchmal muss auch eine neue Maschine her

Auch teure Maschinen können für Linkshänder ungeeignet sein. „Maschinen sind, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, entsprechend anzupassen“, so Bredereck. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber proaktiv entsprechende Gefahren für seine linkshändigen Arbeitnehmer ermitteln und diesen entsprechend begegnen. Darf er auch verlangen, dass ich an Geräten arbeite, die für Rechtshänder konzipiert sind? Jedenfalls dann nicht, wenn die Arbeit mit solchen Geräten zu einer Gesundheitsgefährdung führen würde, so der Fachanwalt. Allein die Tatsache, dass bei bestimmten Arbeitsmitteln Geräte speziell für Linkshänder entwickelt wurden, sei bereits ein Indiz für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Bereitstellung durch den Arbeitgeber.

Bei der Bewerbung ist Lügen erlaubt

Muss ich bei der Bewerbung sagen, dass ich Linkshänder bin beziehungsweise darf der Arbeitgeber das fragen? „Nein“, so Alexander Bredereck. „Fragen darf der Arbeitgeber in der Regel nicht. Daher darf man notfalls sogar lügen.“

© dpa-infocom, dpa:260811-930-511567/1


Von dpa
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