Die Anklage wiegt schwer. Rund 120.000 Euro soll ein Finanzberater aufs eigene Konto abgezweigt haben. Die Verhandlung gegen ihn vor dem Ansbacher Amtsgericht ist geplatzt. Der 30-Jährige blieb lieber in Griechenland. Richter Thorsten Kamberger lässt ihn jetzt mit einem Haftbefehl nach Deutschland holen.
Im Gerichtssaal blieb der Platz neben Verteidiger André Fitzthum (Herrieden) leer. Der machte aus seinem Ärger über den Angeklagten keinen Hehl. „Ich hatte gestern den ganzen Nachmittag mit ihm zu tun.” Leider nicht von Angesicht zu Angesicht. Nur über digitale Kanäle. „Da kam eine kryptische Mail. Er hat gesagt, er hatte einen Unfall, ist in Griechenland in einem Krankenhaus und kann deshalb heute nicht hier sein.”
Der Verteidiger hatte den Vorsitzenden des Schöffengerichts gleich am Vortag informiert, doch Thorsten Kamberger musste um 9 Uhr trotzdem die geplante Sitzung eröffnen. Und die Wartefrist von 15 Minuten einhalten. Es wäre aber eine mittlere Sensation gewesen, wenn der 30-Jährige doch noch zur Tür hereingekommen wäre.
Der Mann soll als Leiter der Geschäftsstelle einer Beratungsagentur in Ansbach nicht nur ein paar Kunden, sondern auch Banken über den Tisch gezogen haben. Mit den Vollmachten der Kunden, so die Vorwürfe, soll er angeblich in deren Namen Verträge zu Krediten abgeschlossen, das Geld aber auf sein privates Konto umgeleitet haben.
Ob das stimmt und was ihn letztlich auffliegen ließ, soll die Verhandlung zeigen. Doch dafür müsste der 30-Jährige persönlich aufkreuzen. Im Strafrecht kann sich keiner von einem Anwalt vertreten lassen, im Gegensatz zu vielen Bereichen des Zivilrechts.
Die Behauptung, der 30-Jährige sei in Griechenland im Krankenstand, entlockte Richter Thorsten Kamberger nicht einmal ein leises Lächeln. Der Mann glänze nicht zum ersten Mal durch Abwesenheit vor der Justiz, ließ der Richter durchblicken. Und machte klar, dass das Spielchen jetzt vorbei ist.
„Es ergeht Haftbefehl”, verkündete der Vorsitzende des Schöffengerichts nach kurzer Beratung mit den zwei ehrenamtlichen Richtern. „Eine andere Maßnahme verspricht derzeit keinen Erfolg.” Denn der Angeklagte sei der Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung „ohne genügende Entschuldigung” ferngeblieben. In diesem Fall über 2000 Kilometer.
Eine letzte Chance ließ der Richter dem 30-Jährigen. Der Haftbefehl ist erst einmal für zwei Wochen außer Vollzug gesetzt. Wenn in dieser Zeit ein ausreichendes Attest über die angeblichen Verletzungen eintrifft, bleibt der Finanzjongleur aus dem Landkreis Ansbach erst einmal auf freiem Fuß. Ansonsten wird ihn die griechische Polizei verhaften und nach Deutschland überstellen.
Dann wird er hinter Gittern auf den 29. April warten. An diesem Tag unternimmt das Amtsgericht Ansbach einen neuen Anlauf für die Verhandlung.