Morgens vier Stunden arbeiten, dann frei, dann noch mal vier Stunden arbeiten: Wer im Nahverkehr oder etwa in der Pflege arbeitet, kennt sogenannte Split Shifts, zu Deutsch geteilte Schichten. Das kann gewaltig nerven. Denn unter Umständen bedeutet das: doppelte Anfahrt, doppelter Heimweg. Darf der Arbeitgeber das von mir verlangen?
„In bestimmten Branchen wie zum Beispiel dem Nahverkehr ist das tatsächlich üblich“, so Anwalt Peter Meyer aus Berlin. „Meistens gibt es dann einen Tarifvertrag, in dem der Einsatz genau geregelt ist.“ Dort steht dann, wie lang ein Arbeitnehmer mindestens eingesetzt sein muss und wie lang die Unterbrechung sein darf.
„In der Regel heißt es da mindestens zwei Stunden Einsatz, bevor zwei oder mehr Stunden Unterbrechung erlaubt sind“, sagt Meyer. Der zusätzliche Arbeitsweg wird in einigen Tarifverträgen mit einer kleinen Entschädigung vergütet.
Unabhängig von der Länge der Schichten müssen Unternehmen weiterhin die Ruhezeit bis zum nächsten Dienst beachten. Split Shifts dürfen außerdem nur geplant stattfinden und nicht auf Zuruf.
Dort, wo kein Tarifvertrag existiert, muss das Unternehmen explizit eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern treffen, wenn es möchte, dass in geteilten Schichten gearbeitet wird. Split Shifts müssen also in jedem Fall vertraglich geregelt sein.
Chancen, den geteilten Schichten zu entkommen, haben laut Anwalt Meyer Arbeitnehmer mit besonderer Belastung wie etwa Kindererziehung. Können sie glaubhaft machen, dass die Schichten für sie so nicht zumutbar sind, muss das Unternehmen das im Dienstplan berücksichtigen.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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