Gericht bestätigt Verbot von Tanzprotest | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.03.2024 13:12

Gericht bestätigt Verbot von Tanzprotest

Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club im Hamburger Schanzenviertel. (Foto: Jonas Walzberg/dpa)
Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club im Hamburger Schanzenviertel. (Foto: Jonas Walzberg/dpa)
Eine Disco-Kugel dreht sich in einem Club im Hamburger Schanzenviertel. (Foto: Jonas Walzberg/dpa)

Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot von Protestfeiern gegen das Tanzverbot in Nürnberg vorläufig bestätigt. Das Ordnungsamt hatte sich geweigert, dem religionskritischen Bund für Geistesfreiheit (bfg) Sondergenehmigungen für Tanzveranstaltungen in der Nacht zum Karfreitag auszustellen, dagegen ging der bfg mit einem Eilantrag vor, den das Gericht nun ablehnte.

Die Antragstellerin habe „nicht glaubhaft gemacht, in ihren Grundrechten der Versammlungsfreiheit und der Bekenntnisfreiheit verletzt zu sein“, hieß es in der Begründung der Entscheidung, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Insbesondere sei nicht in ausreichendem Maß dargelegt worden, dass der Weltanschauungsgedanke, der für eine Berufung auf die grundgesetzliche Bekenntnisfreiheit notwendig ist, im Vordergrund stehe.

Außerdem spreche die erhebliche Anzahl von Clubs, in denen die Veranstaltung stattfinden solle, für eine Verletzung des Grundsatzes, dass keine öffentlichen Veranstaltungen am Gründonnerstag und Karfreitag stattfinden sollen, entschied das Gericht. „Durch die Vielzahl der begehrten Ausnahmen werde der Zweck des Feiertagsschutzes, den auch das Bundesverfassungsgericht als legitim anerkannt hat, ausgehöhlt“, erklärte der Gerichtssprecher weiter. Die Entscheidung war zunächst nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Die Stadt Nürnberg hatte die geplanten Protest-Feiern gegen das Tanzverbot am Karfreitag und anderen sogenannten Stillen Tagen mit der Begründung verboten, die Anträge seien zu pauschal gewesen.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien „an Karfreitag und allen anderen acht „Stillen Tagen“ Ausnahmen möglich, wenn Feste und Feiern Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber christlichen Glaubensbekenntnissen sind“, hatte dagegen Assunta Tammelleo, Vorsitzende des bfg München, betont. „Das trifft auf die Veranstaltungen und Partys des bfg München zu.“

Auch in München und Regensburg hat der Bund für Geistesfreiheit zu Protestakionen aufgerufen - zu einer „Clubrevolution“ gegen das Tanzverbot an Feiertagen. Dort wurden die Veranstaltungen nach Angaben von Assunata Tammelleo genehmigt. Auf dem Münchner Königsplatz sollte es außerdem am Donnerstagnachmittag eine Demo gegen das Tanzverbot an den „Stillen Tagen“ und für die Trennung von Kirche und Staat geben. Das Motto: „Holy Shit - Let us dance!“

© dpa-infocom, dpa:240328-99-495302/3


Von dpa
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