Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig die Chance haben, ihre Peiniger mit einer elektronischen Fußfessel auf Abstand zu halten. Das ist der Kern eines Gesetzes, über das der Bundestag heute abstimmt. Künftig kann damit ein Täter nach einem Annäherungsverbot von einem Gericht zum Tragen des Geräts verpflichtet werden. Kommt er zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich in Sicherheit bringen.
Geschützt werden sollen vor allem Frauen. Denn bei Partnerschaftsgewalt sind fast 80 Prozent der Opfer weiblich. 2024 waren es nach Daten des Bundeskriminalamts rund 136.000 von insgesamt 171.000 Opfern. „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie ist ein Angriff auf die Gleichberechtigung und damit auf unseren Rechtsstaat“, sagte die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge der Deutschen Presse-Agentur.
Vor allem die Zahl von Femiziden soll sinken - also Morde an Frauen, weil sie Frauen sind. Die polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2024 insgesamt 328 Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen aus. Wegge betonte, die Fußfessel warne in Echtzeit. „So kann die Polizei eingreifen, bevor es zu spät ist“.
Vorbild dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist Spanien. Dort sei seit Einführung dieser Option 2009 kein Opfer mehr getötet worden, wenn es das Zweitgerät bei sich trug, heißt es im Gesetz. Auch Frankreich und die Schweiz sind inzwischen dem spanischen Beispiel gefolgt.
Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
Die Option Fußfessel ist aber nur ein Teil der Reform des Gewaltschutzgesetzes. Vorgesehen ist auch, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können.
Auch solle der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden: von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bislang auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
SPD-Politikerin Wegge sagte: „Es reicht, von Gewalt betroffenen Frauen immer wieder hören zu müssen, dass der Staat sie mal wieder im Stich gelassen hat. Wir liefern jetzt und ändern das. Der Staat muss unzweifelhaft an der Seite von Betroffenen von Gewalt stehen.“
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