Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann haben Sie zumindest keinen Druck. Trotzdem kann es sich lohnen, freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen.
„Insbesondere, wenn Arbeitnehmer hohe Werbungskosten tragen müssen, zum Beispiel für weite Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“, sagt David Martens, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Aber auch dann, wenn Verluste aus anderen Einkunftsarten - zum Beispiel Vermietung und Verpachtung - berücksichtigt werden sollen, empfiehlt sich die freiwillige Abgabe. In welchen weiteren Fällen sich der Aufwand dem BVL zufolge lohnt:
Steuerpflichtige, bei denen mindestens einer der genannten Sachverhalte vorliegt, „sollten unbedingt eine Einkommensteuererklärung anfertigen und abgeben, damit sie kein Geld verschenken“, empfiehlt David Martens.
Bei einer freiwilligen Abgabe bleibt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vier Jahre Zeit für die Abgabe. Das bedeutet, die Einkommensteuererklärung 2025 muss spätestens am 31. Dezember 2029 abgegeben werden. Es bedeutet umgekehrt auch, dass man jetzt noch die Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 abgeben kann, wenn solche genannten Konstellationen vorlagen.
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