Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern des früheren Ansbacher Amokläufers vor, ihm bei der Flucht aus dem Bezirksklinikum Erlangen nach Kolumbien entscheidend geholfen zu haben. Dies wäre strafbar als Gefangenenbefreiung. Die Eltern bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.