Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern des früheren Ansbacher Amokläufers vor, ihm bei der Flucht aus dem Bezirksklinikum Erlangen nach Kolumbien entscheidend geholfen zu haben. Dies wäre strafbar als Gefangenenbefreiung. Die Eltern bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Schüler am Ansbacher Gymnasium Carolinum hatte am 17. September 2009 versucht, möglichst viele Jugendliche und Erwachsene mit Molotow-Cocktails und einer Axt zu töten. Durch das mutige Eingreifen von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Polizei erreichte der 18-Jährige sein Ziel nicht. Doch 15 Personen wurden von ihm verletzt, darunter zwei Mädchen schwer.
Den Schüler verurteilte das Landgericht Ansbach zu einer Haftstrafe wegen versuchten Mordes, die mit neun Jahren nahe an der Höchststrafe im Jugendrecht von zehn Jahren lag. Zudem wurde er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Auf unbestimmte Zeit, weil er psychisch schwer krank war.
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