Immer wieder kommt es vor: Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen einen Überbrückungskredit. Dabei handelt es sich um eine kurzfristige Finanzierung, die eine zeitliche Lücke zwischen Finanzierungsbedarf und erwartetem Kapitalfluss schließt.
Zum Beispiel, wenn man eine Immobilie kaufen möchte, aber das dafür nötige Geld fehlt - etwa, weil der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif oder der Betrag aus der Kapitallebensversicherung bislang nicht fällig ist. Oder weil die bisherige Immobilie erst noch verkauft werden muss, um dann mit dem Erlös die neue Immobilie zu finanzieren.
Aber worauf kommt es an, wenn man Interesse an einem Überbrückungskredit hat? „Immer Angebote verschiedener Banken vergleichen und dabei die Gesamtkosten des Überbrückungskredits checken“, rät Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Konkret geht es darum, den Effektivzins zu prüfen. Sondertilgungen und die vorzeitige Ablösung sind nicht zwingend gratis - sie können Extrakosten verursachen.
Vorsicht ist aus Mais Sicht angesagt, wenn das Angebot für einen Überbrückungskredit mit einer Restkreditversicherung gekoppelt ist. Oft schlägt sie mit einer hohen Einmalprämie zu Buche. „Das kann den Kredit sehr teuer machen“, so der Verbraucherschützer. Sein Tipp: Bei einem Überbrückungskredit auf eine Restkreditversicherung verzichten.
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