Fast sieben Jahre Haft für tödliche Raserfahrt mit Tempo 170 | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.02.2026 03:31, aktualisiert am 24.02.2026 11:54

Fast sieben Jahre Haft für tödliche Raserfahrt mit Tempo 170

Nach einer tödlichen Raserei durch Kaufbeuren muss der junge Autofahrer mehrere Jahre ins Gefängnis. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Nach einer tödlichen Raserei durch Kaufbeuren muss der junge Autofahrer mehrere Jahre ins Gefängnis. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Nach einer tödlichen Raserei durch Kaufbeuren muss der junge Autofahrer mehrere Jahre ins Gefängnis. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Nach einer tödlichen Raserfahrt durch Kaufbeuren ist ein 21 Jahre alter Mann zu einer fast siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Mit seiner halsbrecherischen Fahrt wollte der Angeklagte einer Polizeikontrolle entgehen. Das Landgericht in Kempten bewertete die Fahrt des Angeklagten im Unterschied zur Staatsanwaltschaft nicht als Mord, sondern als verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, und verhängte sechs Jahre und zehn Monate Haft. 

Der junge Mann war am 23. August 2025 nachts mit einem Auto mit teils bis zu etwa 170 Kilometern pro Stunde durch das Stadtgebiet von Kaufbeuren gefahren, weil eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam geworden war. Er ließ sich nicht von Straßensperren der Beamten aufhalten und kam mehrfach von der Fahrbahn ab.

20-Jähriger stirbt nach Frontalzusammenstoß

Schließlich stieß er frontal mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Autos starb noch an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt. Auch der Beifahrer des 21-Jährigen wurde verletzt.

Der Unfallfahrer kümmerte sich danach nicht um die Verletzten. Er flüchtete nach dem Crash weiter zu Fuß, die Polizei konnte ihn zunächst nicht mehr finden. Wenige Tage später wurde der 21-Jährige aufgrund der internationalen Fahndung in Polen festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt der deutsch-ukrainische Staatsangehörige in Untersuchungshaft.

Richter sehen keinen Tötungsvorsatz beim Angeklagten

Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher sagte, der 21-Jährige sei vor der Polizei geflüchtet, weil er keinen Führerschein hatte, Bier getrunken und Kokain geschnupft habe. „Er wollte natürlich nicht kontrolliert werden.“

Die Strafkammer bewertete die Fahrt so, dass der Angeklagte mit einem Gefährdungsvorsatz gehandelt habe. Einen Tötungsvorsatz - der für eine Mordverurteilung nötig gewesen wäre - sahen die Richter nicht. Der 21-Jährige habe darauf vertraut, dass alles gut ausgehe und niemand zu Tode komme.

Der Angeklagte habe binnen fünf Minuten eine Vielzahl tragischer Fehlentscheidungen getroffen, fasste Schwiebacher die Fluchtfahrt zusammen. Dabei habe er quer durch das Strafgesetzbuch zahlreiche Verkehrsdelikte begangen. Der 21-Jährige interessiere sich unter anderem wenig dafür, dass er gar keine Fahrerlaubnis habe und sich gar nicht hinter das Steuer setzen dürfe, kritisierte der Richter.

Mit dem Urteil bekam der junge Mann auch eine vierjährige Sperre, ehe er einen Führerschein machen darf. Der Kammervorsitzende betonte aber, dass das nicht nur wegen der Haft eine theoretische Zeitspanne sei. Die Führerscheinbehörde werde auch danach sehr genau schauen, ob der Angeklagte überhaupt irgendwann eine Fahrerlaubnis bekommen könne.

© dpa-infocom, dpa:260224-930-726729/3


Von dpa
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