Erzieherin bestreitet bewusste Misshandlung von Kita-Kindern | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.04.2024 00:46

Erzieherin bestreitet bewusste Misshandlung von Kita-Kindern

Eine der beiden Angeklagten (31, l) unterhält sich mit ihrem Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer im Sitzungssaal im Landgerichts. (Foto: Heiko Becker/dpa)
Eine der beiden Angeklagten (31, l) unterhält sich mit ihrem Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer im Sitzungssaal im Landgerichts. (Foto: Heiko Becker/dpa)
Eine der beiden Angeklagten (31, l) unterhält sich mit ihrem Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer im Sitzungssaal im Landgerichts. (Foto: Heiko Becker/dpa)

Eine wegen Misshandlung von Kleinkindern angeklagte Erzieherin hat vor dem Landgericht Würzburg bestritten, die Ein- bis Zweijährigen absichtlich gequält zu haben. „Sie hat nie ein Kind zu Boden geknallt“, sagte der Anwalt der 30-Jährigen am Montag zu Prozessauftakt. Auch Zwangsfütterungen habe es durch sie nicht gegeben. „Es war ein normaler Fütterungsvorgang. Das Kind wollte nicht“, sagte der Anwalt. Nachdem das Mädchen erbrochen habe, habe seine Mandantin das Füttern beendet.

Allerdings habe die 30-Jährige damals - Ende 2021, Anfang 2022 - eine kurze Zündschnur gehabt und sich in dem Kinderhaus im Landkreis Würzburg gegenüber den Mädchen und Jungen in manchen Situationen unangemessen und inakzeptabel verhalten. Wenn sie ein Kind mal unter den Armen gepackt und auf den Po gesetzt habe, könnte es auf objektive Betrachter unsanft gewirkt haben, erklärte der Jurist. Die 30-Jährige ließ über ihn Vorwürfe zurückweisen, sie habe Kinder bestrafen oder gar quälen wollen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-Jährigen vorsätzliche Körperverletzung in acht Fällen, Nötigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vor.

Angeklagt ist zudem eine 37-Jährige, die frühere Leiterin der betroffenen Kindergartengruppe. Die Frau soll die mutmaßlichen Übergriffe ihrer jüngeren Kollegin mitbekommen, aber sie erst rund ein Jahr später gemeldet haben. Sie steht wegen Unterlassens vor der 1. Großen Strafkammer.

Die Staatsanwaltschaft vermutet private Probleme zwischen den beiden Erzieherinnen als Tatmotiv.

© dpa-infocom, dpa:240407-99-592040/4


Von dpa
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