Weil eine Elfjährige auf einem E-Scooter ohne Kennzeichen unterwegs war, wurde sie von der Polizei angehalten. Es stellte sich heraus, dass sie das Gefährt gar nicht hätte fahren dürfen.
Am Mittwochmittag fiel das Mädchen einer Streife in der Ansbacher Straße auf. Sie war auf einem E-Scooter unterwegs, die Mutter begleitete sie. Die Polizisten wurden auf sie aufmerksam, da am Fahrzeug des Mädchens kein Versicherungskennzeichen angebracht war.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle der jungen Fahrerin stellte sich heraus, dass der vermeintliche „Kinderscooter“ eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen kann. Damit unterliegt das Elektro-Kleinstfahrzeug der Versicherungspflicht.
Die begleitende Erziehungsberechtigte gab vor Ort an, nicht gewusst zu haben, dass ein Versicherungsschutz erforderlich ist. Die Polizei ermittelt nun wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie die Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung.