Elementarschutz: Diese 7 Punkte sind wichtig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.05.2026 00:07

Elementarschutz: Diese 7 Punkte sind wichtig

Da braut sich was zusammen: Jetzt ist es in der Regel zu spät, noch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Meist besteht eine 14-tägige Wartezeit auf den Schutz. (Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)
Da braut sich was zusammen: Jetzt ist es in der Regel zu spät, noch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Meist besteht eine 14-tägige Wartezeit auf den Schutz. (Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)
Da braut sich was zusammen: Jetzt ist es in der Regel zu spät, noch eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Meist besteht eine 14-tägige Wartezeit auf den Schutz. (Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)

Starkregen, über die Ufer tretende Flüsse oder plötzlich absackender Boden: Naturgefahren rücken längst auch in Regionen ins Bewusstsein, die sich bislang in Sicherheit wähnten. Entsprechend wächst das Interesse an der sogenannten Elementarschadenversicherung, die über die klassische Wohngebäude- oder Hausratversicherung hinausgeht und diese Policen sinnvoll erweitern kann. 

Doch der Abschluss einer solchen Police will gut überlegt sein: Unterschiede in Deckungsumfang, Risikoeinstufung und Vertragsbedingungen können erheblich sein. Wer sich absichern möchte, sollte daher schon vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags genau hinschauen - nicht erst, wenn das Wasser bereits im Keller steht. Auf diese Dinge sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten:

1. Prüfen Sie, ob alle relevanten Gefahren abgedeckt sind

Die Elementarschadenversicherung ist lediglich eine Ergänzung zu einer bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Diese beiden Policen leisten, wenn die Immobilie oder der Hausrat etwa durch Feuer, Sturm, Hagel, oder Blitzschlag Schaden nimmt, erklärt Anja Käfer-Rohrbach vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.

Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten rät: Wer die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein mit abschließt, sollte darauf achten, dass durch sie folgende Dinge mitversichert sind:

  • Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge. Diese Naturgewalten können auch ursächlich für den oberirdischen Austritt von Grundwasser sein - auch das sollte die Police abdecken.
  • Rückstau durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Erdbeben
  • Lawinen
  • Vulkanausbrüche

2. Bemessen Sie die Entschädigungsgrenzen ausreichend

„Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung hoch genug ist, um ein gleichartiges Gebäude neu errichten zu lassen“, empfiehlt Verbraucherschützerin Katharina Lawrence. Dafür sollten Versicherte schon beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung die Fragen der Versicherung nach Größe, Art und Ausstattung des Gebäudes wahrheitsgemäß beantworten. Für die Hausratversicherung gilt dasselbe.

Wer seinem Hausrat werterhöhende Gegenstände hinzufügt oder sein Wohngebäude umbaut, anbaut oder energetisch saniert, muss seinem Anbieter das unbedingt mitteilen, damit es nicht zu einer Unterversicherung und damit gegebenenfalls zum Ausfall der Versicherung kommt.

3. Achten Sie darauf, ab wann der Versicherungsschutz greift

„Wer seine Wohngebäudeversicherung um einen Elementarschutz erweitert, muss in der Regel mit einer mehrwöchigen Wartezeit rechnen, bis nach Versicherungsbeginn Ansprüche für einen Schaden geltend gemacht werden können“, sagt Anja Käfer-Rohrbach. Das soll Missbrauch und kurzfristige Abschlüsse erst unmittelbar vor einem bevorstehenden Unwetter verhindern.

Bis der Elementarschutz wirklich greift, vergehen Katharina Lawrence zufolge nach Vertragsschluss meist 14 Tage, in seltenen Fällen kann auch ein Monat verstreichen. Wer seinen Anbieter lediglich wechseln möchte, sollte unbedingt darauf achten, den Versicherungsschutz erst zu kündigen, sobald der neue Vertrag greift.

4. Lassen Sie sich im Schadenfall den Neuwert ersetzen

Wohngebäude seien bei einem Schadenfall in der Regel so versichert, dass sie in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder aufgebaut werden können, sagt Julia Alice Böhne. Auch für beschädigten Hausrat wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert zum Neupreis ausgezahlt, sofern eine Reparatur unmöglich oder zu teuer ist. 

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darum darauf achten, dass im Schadenfall nicht nur der Zeitwert ersetzt wird, der unter Umständen deutlich geringer ausfallen kann und einen gleichwertigen Ersatz aus Versicherungsleistungen unmöglich macht.

Anja Käfer-Rohrbruch weist zudem darauf hin, dass einige Verträge vorsehen, für etwaige Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Hotelkosten aufzukommen. Auch wenn hier gewisse Höchstgrenzen gelten, können Versicherte darauf achten. 

5. Studieren Sie die Ausschlüsse im Kleingedruckten

Auch die Erweiterung bestehender Policen um eine Elementarschadenversicherung deckt nicht alle Gefahren ab. „Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden durch Sturmflut, Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz bei nicht ordnungsgemäß geschlossenen Fenstern, Außentüren oder anderen Öffnungen“, sagt Anja Käfer-Rohrbach. Auch Grundwasserschäden können vom Schutz ausgenommen sein, sofern diese nicht durch Witterungsniederschläge oder Ausuferung oberirdischer Gewässer hervorgerufen wurden. 

Bei Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung zahlt der Versicherer ebenfalls nicht. Gleiches gilt für Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.

Was Katharina Lawrence zufolge ebenfalls gerne übersehen wird: die Pflichten, die Kunden erfüllen müssen, um den Schutz zu erhalten. So dürfen sie ihre Immobilie zum Teil etwa höchstens 100 Tage am Stück leer stehen lassen, müssen offensichtliche Schäden reparieren und die Immobilie bei Frost ordnungsgemäß beheizen, so die Expertin der Verbraucherzentrale Hessen.

Außerdem muss die Immobilie meist eine Rückstauklappe verbaut haben, die das Gebäude davor schützt, dass Abwasser bei Starkregen oder Verstopfung zurück ins Gebäude drückt. Diese ist laut Julia Alice Böhne zudem regelmäßig zu warten.

6. Achten Sie auf Schlichtungsmöglichkeit

Verbraucherschützerin Katharina Lawrence empfiehlt, beim Abschluss des Elementarschutzes darauf zu achten, dass der gewählte Versicherer Mitglied beim Ombudsmann für Versicherungen ist. Wer sich später nämlich mit seinem Versicherer über einen Schadenfall streitet, kann nur dann beim Ombudsmann einen Schlichtungsantrag stellen - und auf unabhängige Hilfe hoffen.

7. Nehmen Sie eine unabhängige Beratung in Anspruch

Wie bei den meisten anderen Versicherungen, die existenzielle Schäden absichern sollen, sei eine unabhängige Beratung empfehlenswert, sagt Julia Alice Böhne. Gerade bei Unsicherheit kann das helfen. Die am Markt erhältlichen Tarife unterscheiden sich oft nicht nur durch die Prämie, sondern auch durch die Leistung. Wer sicherstellen möchte, dass der gewählte Vertrag zum jeweiligen Bedarf passt, vergleicht am besten verschiedene Angebote unabhängig miteinander und setzt auf das Mehraugenprinzip.

© dpa-infocom, dpa:260507-930-50237/1


Von dpa
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