Ein Führerschein für E-Scooter ist nicht nötig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.07.2021 12:58

Ein Führerschein für E-Scooter ist nicht nötig

Nicht jeder Elektroroller, den es zu kaufen gibt, darf auch im öffentlichen Raum genutzt werden. (Foto: pixabay)
Nicht jeder Elektroroller, den es zu kaufen gibt, darf auch im öffentlichen Raum genutzt werden. (Foto: pixabay)
Nicht jeder Elektroroller, den es zu kaufen gibt, darf auch im öffentlichen Raum genutzt werden. (Foto: pixabay)

Elektro-Tretroller, auch E-Scooter genannt, sind klein, wendig und noch relativ neu auf öffentlichen Straßen. Im Polizeibericht tauchen immer wieder Verstöße auf, die mit den kleinen Fahrzeugen begangen werden. Das Polizeipräsidium Mittelfranken und die FLZ geben Antworten rund um die Vorschriften und Regeln für E-Scooter.

Braucht es einen Führerschein, um mit einem E-Scooter fahren zu dürfen?
Nein. Weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung sind nötig. Aber: Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, damit er im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden darf?
E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb. Um sie nutzen zu dürfen, muss eine Betriebserlaubnis vorliegen. Der Roller muss über eine Lenk- oder Haltestange mit einer Mindestlänge von 50 Zentimetern verfügen – oder 70 Zentimeter, sofern der Roller einen Sitz hat. Der Elektromotor darf maximal eine Leistung von 500 Watt haben. Der Roller selbst darf nicht breiter als 70, nicht höher als 140 und nicht länger als 200 Zentimeter sowie nicht schwerer als 55 Kilogramm sein. Wichtig ist auch, dass der Roller nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren darf.

Welche Voraussetzungen gelten noch?
Es müssen die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt sein. Damit sind Bremsen, Beleuchtung, Schallzeichen, also eine Klingel, Reflektoren an der Seite sowie ein Versicherungskennzeichen – eine Haftpflichtversicherung ist zwingend erforderlich – gemeint. Hinzu kommt ein Fabrikschild mit Einträgen zu Fahrzeugtyp, Höchstgeschwindigkeit und Genehmigungsnummer.

Wo darf mit den Elektrorollern im öffentlichen Raum gefahren werden?
Innerhalb und außerhalb von Ortschaften dürfen E-Scooter nur auf Fahrradwegen, getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auf die Fahrbahn ausgewichen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. Außerorts dürfen auch Seitenstreifen benutzt werden.

An welche Regeln müssen sich Fahrer mit einem E-Scooter halten?
Es darf sich nicht an andere Fahrzeuge angehängt und nicht freihändig gefahren werden. E-Scooter müssen einzeln hintereinander und auf der Fahrbahn möglichst weit rechts fahren. Auf Radverkehrsflächen muss auf Fahrradfahrer geachtet und ihnen gegebenenfalls Vorrang gewährt werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.

Gibt es eine Promillegrenze bei Elektro-Tretrollern?
Ja, es gelten die gleichen Grenzen, wie bei einem Autofahrer. Ab 0,5 bis 1,09 Promille drohen auch für E-Scooter-Fahrer ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. Wichtig: Für junge Leute bis 21 Jahre gilt die Null-Promille-Regel.

Was ist mit Rollern, die schneller als 20 Stundenkilometer fahren?
Sie haben keine Straßenzulassung und Betriebserlaubnis. Deshalb dürfen die Fahrzeuge im öffentlichen Raum nicht genutzt werden.

Was rät die Polizei für das Fahren mit einem Elektroroller?
Neben einem Helm wird empfohlen, mit auffälliger Kleidung zu fahren und auch am Tag das Licht einzuschalten. Beides erhöht die Sichtbarkeit. Zudem sollten sich die Nutzer vor der ersten Fahrt im öffentlichen Raum mit ihrem Fahrzeug vertraut machen. Der Sinn: So können die Fahrer zum Beispiel erkennen, wie die Bremsen reagieren, wie lange der Bremsweg ist und wie sich der Roller in Kurven verhält.

Besteht eine Helmpflicht?
Nein, es darf ohne Helm gefahren werden. Die Polizei empfiehlt das Tragen eines Kopfschutzes aber ausdrücklich.

Wo ist all das geregelt?
Die Verwendung von Elektrorollern auf öffentlichen Straßen ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung geregelt.

Florian Schwab

Dieser Artikel wurde zum ersten Mal in der Fränkischen Landeszeitung vom 9. Juli 2021 veröffentlicht.

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