Ein totes Ehepaar, mehrere Verletzte und massiver Sachschaden waren die verheerenden Folgen eines Verkehrsunfalls bei Gersbronn (Landkreis Ansbach) im Sommer 2023. Der 45-jährige Verursacher ist nun am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Der Mann aus dem Landkreis Heidenheim war am 12. August 2023 gegen 20 Uhr auf der Staatsstraße von Halsbach (Gemeinde Dürrwangen) in Richtung Dinkelsbühl unterwegs gewesen. Kurz nach Gersbronn setzte er in einer leichten Rechtskurve an, um einen Wagen zu überholen. Dabei prallte er in zwei entgegenkommende Fahrzeuge. In einem der beiden Autos, einem Kleinwagen, kamen durch den Aufprall ein 63-Jähriger und seine 60 Jahre alte Ehefrau aus dem Landkreis Ansbach ums Leben.
2,3 Tonnen Gewicht, 199 PS. Das sind die Rohdaten des Pick-Up, mit dem der damals 44-Jährige an jenem Sommerabend zu seinem folgenschweren Überholmanöver ansetzte. An das Geschehen konnte er sich während der Verhandlung nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Mehrere Zeugenaussagen und das Gutachten des Sachverständigen Robert Gutmann zeichneten aber ein klares Bild. Zu Beginn des Überholmanövers fuhr der Mann auf nasser Fahrbahn rund 150 Stundenkilometer bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Die Auswertung des Airbag-Steuergerätes hatte ergeben, dass das Gaspedal vor dem ersten Aufprall fünf Sekunden lang komplett durchgedrückt war – Vollgas. Die maximale Drehzahl war ebenfalls beinahe erreicht, schneller als 175 km/h kann ein solches Fahrzeug gar nicht fahren.
An dieser Stelle hätte man laut Gutachter bei freier Fahrt mit dem Wagen rein technisch nicht schneller als 160 Stundenkilometer unterwegs sein können.
Die tatsächliche Sichtweite lag bei etwa 200 Metern, 450 wären für einen sicheren Überholvorgang nötig gewesen. „Der Angeklagte wollte sein Fahrzeug bis zur Grenzgeschwindigkeit ausfahren und hatte dabei absolut keine Einsicht in die Rechtskurve“, erklärte Staatsanwältin Kerstin Sumalvico in ihrem Plädoyer.
Der Pick-up-Fahrer scherte zum Überholen aus und kollidierte einen Sekundenbruchteil später mit einem entgegenkommenden VW-Bus. Mehr oder weniger zeitgleich berührte er die linke Seite des überholten Autos, dessen Fahrerin ihren Wagen zum Stehen bringen konnte und unverletzt blieb.
Die drei Insassen des VW-Busses, eine damals 23-jährige Fahrerin und ihre beiden damals 20- und 26-jährigen Mitfahrer hatten Glück im Unglück. Ihr Fahrzeug kam nach mehreren Überschlägen auf der Seite zum Liegen, sie konnten sich aber gemeinsam befreien. Alle drei erlitten verschieden schwere, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen.
Der 2,3-Tonner fuhr steuerungsunfähig und mit noch etwa 110 km/h weiter und prallte frontal in einen dahinter fahrenden Kleinwagen. Dessen Insassen, ein 63-Jähriger und seine 60 Jahre alte Ehefrau, starben noch an der Unfallstelle.
Der Mann hatte laut dem Gutachten noch versucht, auszuweichen, doch er hatte keine Chance. Der Unfallverursacher, der nüchtern und nicht unter Drogeneinfluss unterwegs war, wurde selbst lebensgefährlich verletzt und lag zwei Wochen lang im Krankenhaus.
Angesichts des Unfallhergangs gab es bezüglich der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in drei tateinheitlich Fällen keinerlei Diskussion. Auch Verteidiger Ralf Sakowski räumte diese ein. Den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens sah er allerdings nicht erfüllt.
Richter Thorsten Kamberger sah das in seiner Urteilsbegründung anders. „Beim verbotenen Kraftfahrzeugrennen geht es um die Absicht, das Maximale aus dem Fahrzeug herauszuholen“, erklärte er. Der Angeklagte habe „mehr als das Maximum“ herausgeholt: „Sie haben einfach gehofft, es wird schon gut gehen.“
Es sei kein Rennen mehrerer Autos gewesen, aber „grob verkehrswidriges, rücksichtsloses Rasen“. Obwohl zwei Menschen ums Leben gekommen seien, könne man von Glück reden, dass nicht sogar noch viel mehr passiert sei.
Sein Urteil von zwei Jahren ohne Bewährung erklärte Kamberger auch damit, dass es bei keinem der anderen Beteiligten „auch nur einen Funken von Mitverschulden“ gegeben habe. Das sei bei derlei Unfällen die absolute Ausnahme. Da der 45-Jährige keinerlei Vorstrafen und keine Einträge im Fahreignungsregister hatte, seien zwei Jahre ohne Bewährung „eine Hausnummer“, so der Richter. „Allerdings war auch diese Tat eine Hausnummer“, verdeutliche er.
Staatsanwältin Sumalvico hatte zwei Jahre und drei Monate gefordert, Bernd Hönicka als Anwalt der Nebenkläger schloss sich dem an. Verteidiger Sakowski hatte acht Monate Haft auf Bewährung für angemessen gehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.