Warum heißt es eigentlich, dass sich die Ehe steuerlich lohnen kann? Weil bei verheirateten Paaren das sogenannte Ehegattensplitting zur Anwendung kommt, wenn sich diese dafür entscheiden, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Aber was ist das Ehegattensplitting eigentlich? Und wo liegt der Vorteil?
Werden Eheleute steuerlich zusammen veranlagt, berechnet sich deren Einkommensteuer automatisch nach dem Splittingverfahren. Das bedeutet der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge, dass deren Jahreseinkommen zunächst zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt werden. Auf Grundlage des halben gemeinsamen Jahreseinkommens wird die fällige Einkommensteuer berechnet und anschließend verdoppelt. Das Ergebnis ist die Einkommensteuer, die das Paar zahlen muss.
Und warum ist das besser, als wenn jeder seinen Steueranteil zahlt? Weil die gemeinsame Steuerlast nach dem Splittingverfahren laut VLH meist geringer ausfällt. Das liegt am progressiven Steuerverlauf. Denn je mehr ein Steuerzahler verdient, desto höher fällt auch dessen individueller Einkommensteuersatz aus.
Durch das Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen rechnerisch gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Das führt in der Regel dazu, dass der individuelle Steuersatz sinkt - und damit auch die Gesamtsteuerlast.
Die Faustregel lautet: „Je höher das gemeinsame Einkommen und je größer der Gehaltsunterschied, desto mehr Steuern spart das Paar“, erklärt Steuerberaterin Alison Siefert von der Steuerberaterkammer Niedersachsen. Verdienen beide Partner ohnehin gleich viel, ist das Ehegattensplitting wirkungslos.
Den größten Vorteil gibt es, wenn nur ein Partner verdient und der andere kein Einkommen hat, sagt Siefert. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro kann der Steuervorteil je nach Gehaltsunterschied bis zu 5.800 Euro betragen.
Der Grund: Jeder Steuerpflichtige hat einen steuerlichen Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Verheiratete profitieren vom doppelten Freibetrag - auch wenn einer von beiden keine oder kaum eigene Einkünfte hat.
Beispiel gefällig? Angenommen, ein Ehepartner arbeitet Vollzeit und verdient 50.000 Euro pro Jahr, während der andere in Teilzeit 10.000 Euro verdient. Hätten sich 2025 beide einzeln veranlagen lassen, hätte der Geringverdiener in diesem Jahr keine Einkommensteuer zahlen müssen, der besser verdienende Partner 10.691 Euro. Wenn sie sich zusammen veranlagen lassen würden, läge die gemeinsame Steuerlast lediglich bei 8.606 Euro, also um 2.085 Euro niedriger. So hat es das Ratgeberportal Finanztip berechnet.
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