Der Dinkelsbühler Bauausschuss stimmte einigen neune Regelungen beim Parkkonzept für die Altstadt zu. Demnach erhalten eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Plakette künftig nur noch Menschen, die ihren Erstwohnsitz in der Altstadt und dort keine andere Abstellmöglichkeit wie eine Garage haben. Zusätzlich zur Plakette kann nach den neuen Regelungen eine weitere, digital hinterlegte Ausnahmegenehmigung für ein Motorrad desselben Bewohners ausgegeben werden. Die Antragsvoraussetzungen dafür sind identisch.