Deich gegen „massive Überschwemmungen”: Pläne in Dorfgütingen werden konkret | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.05.2025 09:09

Deich gegen „massive Überschwemmungen”: Pläne in Dorfgütingen werden konkret

Die Problemzone bei Hochwasserereignissen in Dorfgütingen: Der Damm, auf dem die im Vordergrund zu sehende Straße verläuft, wird erhöht, damit bei Starkregen die Fluten künftig nicht mehr die Bundesstraße 25 im Bereich der Tankstelle überschwemmen. (Foto: Peter Zumach)
Die Problemzone bei Hochwasserereignissen in Dorfgütingen: Der Damm, auf dem die im Vordergrund zu sehende Straße verläuft, wird erhöht, damit bei Starkregen die Fluten künftig nicht mehr die Bundesstraße 25 im Bereich der Tankstelle überschwemmen. (Foto: Peter Zumach)
Die Problemzone bei Hochwasserereignissen in Dorfgütingen: Der Damm, auf dem die im Vordergrund zu sehende Straße verläuft, wird erhöht, damit bei Starkregen die Fluten künftig nicht mehr die Bundesstraße 25 im Bereich der Tankstelle überschwemmen. (Foto: Peter Zumach)

Der Hochwasserschutz in Feuchtwangens Ortsteil Dorfgütingen soll sich deutlich verbessern. Dafür hatte sich der Bau- und Verkehrsausschuss des Stadtrats im August 2024 ausgesprochen. Die seinerzeit beschlossene Variante wurde inzwischen weiter ausgearbeitet. Die Ergebnisse wurden dem Fachgremium nun vorgestellt.

Zum Hintergrund: Bisher tritt der Mühlgraben im Norden von Dorfgütingen bei Starkregen immer wieder über seine Ufer. Die Folge sind massive Überschwemmungen vor allem im Bereich der Tankstelle an der Bundesstraße 25. Das soll nun ein Ende haben.

Die Lösung, für die sich die Ausschussmitglieder im vergangenen Jahr ausgesprochen hatten, ist für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100) plus einen 15-prozentigen Klimazuschlag ausgelegt. Wie Daniela Wolf vom Herrieder Planungsbüro Heller mitteilte, wird dabei der Straßendamm, unter dem das Bett des Mühlbachs verläuft, um bis zu 1,50 Meter höher. Dazu kommt eine Überlaufstelle in der Deichkrone. Dort soll das Wasser im Fall der Fälle kontrolliert abschließen können.

Linienführung des Damms noch leicht optimiert

Die Linienführung des Damms sei noch leicht optimiert worden, erklärte Wolf jetzt. Der Damm werde im Gegensatz zur im August 2024 präsentierten Planung „ein bisschen“ nach Westen verschoben.

Um zu sehen, ob die geplante Maßnahme auch den gewünschten Effekt bringt, erfolgte eine 2D-Simulation, die auch eine Vorgabe des Wasserwirtschaftsamts Ansbach war.

Die auf Risikomanagement und Frühalarmsysteme bei Starkregen spezialisierte Firma Spekter mit Sitz in Herzogenaurach simulierte laut Wolf ein HQ 100 plus 15-prozentigem Klimazuschlag (maximaler Zulauf von 10,8 Kubikmeter pro Sekunde) sowie ein HQ extrem (maximaler Zulauf 14,3 Kubikmeter pro Sekunde).

Mit der Simulation sind die Planer zufrieden

Im ersten Fall zeigte die Simulation keine Überflutungen im Bereich der Tankstelle sowie im Ort, im zweiten Fall eine planmäßige Überflutung des Damms, was, so Wolf, aber trotzdem eine Verbesserung zum Ist-Zustand sei.

Mit den Ergebnissen der Simulation „sind wir zufrieden“, erklärte die Planerin. Auch das Wasserwirtschaftsamt habe grundsätzlich sein Einverständnis signalisiert.

Die Kostenberechnung der Maßnahme lag im August 2024 bei 900.000 Euro. Wolf zufolge sind Zuschüsse in Höhe von mindestens 65 Prozent zu erwarten.

Ende 2026 könnten die Arbeiten fast fertig sein

Die Ausschussmitglieder gaben grünes Licht. Nun werden die Planungsunterlagen beim Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung und Genehmigung eingereicht. Nach Mitteilung des städtischen Tiefbauamtsleiters Jörg Körner ist es Ziel, ins Förderprogramm für 2026 aufgenommen zu werden. Dann könne eventuell ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Wenn mit den Arbeiten im Herbst 2026 begonnen werden könnte, rechnet Körner damit, dass man – je nach Witterung – bis Ende 2026 fast fertig werden könnte.

Jedoch könne der Hochwasserschutz in der vorgesehenen Form nur umgesetzt werden, wenn „die Grundstückseigentümer mitmachen“, betonte der Tiefbauamtsleiter. Er sprach sich dafür aus, nur die konkret benötigten Flächen zu erwerben. Mit den Grundeigentümern, deren Flächen aufgrund der Rückhaltung zeitweilig überschwemmt werden könnten, sollten Verträge mit einer Entschädigungsregelung abschlossen werden.

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