Zabu ist schon jetzt der heimliche Star des Weihnachtsmarktes. Das Kamel ist der Hauptdarsteller in der lebenden Krippe, die vor allem Familien mit Kindern begeistert. Doch gleichzeitig regt sich Widerspruch: Tierschützer sparen nicht mit Kritik. Die Stadt wehrt sich und hält an ihrem Konzept fest.
Es ist das erste Mal nach sieben Jahren Pause, dass auf dem Weihnachtsmarkt am Martin-Luther-Platz wieder Tiere zu beobachten sind. Neben dem Kamel stehen je ein Schaf, Lama und Esel in dem provisorischen Gehege am Stadthaus. Viele Besucher bleiben stehen, gerade bei Kindern sind die Tiere sehr beliebt, weil sie keinerlei Scheu zeigen. Die Antwort auf die Frage, ob sie die Streicheleinheiten tatsächlich genießen, muss freilich offen bleiben.
Jedenfalls steht Kamel Zabu, dessen Name im afrikanischen und arabischen Sprachgebrauch mit Gold oder Gesundheit zu übersetzen ist, mit seiner ruhigen Art bei den kleinen Marktbesuchern hoch im Kurs. Dieser Charakterzug rührt daher, erzählt Betreiber Franz Schubert, dass er Zabu nach dem sehr frühen Tod des Muttertieres per Hand mit der Flasche aufziehen musste.
Bislang war Schubert mit seinen vorwiegend aus Zirkushaltungen stammenden Tieren, die ansonsten auf dem Kalber Gnadenhof in Kalbensteinberg nördlich von Gunzenhausen einen ruhigen Lebensabend verbringen, in der Vorweihnachtszeit immer in Nürnberg auf einem Markt zu Gast. Der angestammte Platz wird nun aber anderweitig genutzt, weshalb er bei fünf anderen Städten anfragte und sich vier Absagen einhandelte. „Klar, kommt zu uns, wir freuen uns“, lautete dagegen die Antwort von Sebastian Buhl, Mitarbeiter der Stadt im Bereich Kultur und Tourismus, in Absprache mit Oberbürgermeister Thomas Deffner.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Rückkehr der lebenden Krippe ein Gewinn für beide Seiten. Jetzt kämen ganze Familien nach Ansbach, nur um Zabu und Co. zu sehen, auch den Kleinsten sei jetzt etwas geboten, führt Buhl aus. Zudem habe der Betreiber des staatlich nicht unterstützten Gnadenhofs die Möglichkeit, unbedingt nötige Spenden für den Betrieb zu sammeln. „Ich hätte es schlimmer gefunden, ihm keinen Platz zu geben“, meint Buhl.
Das freilich beurteilen nicht alle Menschen so. Julie Ebert aus Ansbach hat sich deshalb bei der FLZ gemeldet. Die 19-Jährige sieht die Krippe kritisch. „Das ist nicht der Sinn von einem Gnadenhof, die Tiere sollten nichts leisten müssen“, findet die Schülerin. „Es ist nicht deren Verantwortung, Kinder zu unterhalten“. Außerdem vermittle die Krippe den Kleinen ein falsches Bild.
„Letztendlich sehe ich kein Argument dafür, dass man das braucht. In welchem Zusammenhang spenden wir denn sonst etwas, wo wir davor etwas bekommen?“, fragt Julie Ebert. Sie stört sich gerade daran, dass es „so rückschrittlich“ sei.
Auch in den sozialen Medien hagelt es bisweilen deutliche Kritik an der Stadt. Unter den Mitteilungen auf Facebook und Instagram, wo auch Videos der lebenden Krippe zu sehen sind, bringen viele Nutzer ihren Unmut zum Ausdruck. Dabei wendet sich auch Eberts Kritik weniger an den Betreiber als vielmehr gegen eine Gesellschaft, die so etwas toleriert. Nur, weil man als Mensch etwas schön finde, müsse man es nicht gleich haben. Dagegen zeigt sie Verständnis für den Betreiber. „Er hat nicht die Wahl. Es ist eine Art Abhängigkeit, er lebt von den Spenden.“ Gut findet Julie Ebert auch, dass man die Tiere in Ansbach nicht mit eigenem Essen füttern darf. Vor Ort werden für kleines Geld Tüten mit Tierfutter angeboten.
Sebastian Buhl kennt diese Kritik, er geht als langjähriger Mitarbeiter im Tiergarten Nürnberg sehr differenziert damit um. „Das ist ein Gnadenhof und kein Zirkus, der Tiere durchgehend kommerziell darstellt“, begründet er seine Sichtweise. „In einer Haltungsdiskussion wäre das ein ganz anderer Tatbestand.“
Der Gnadenhof-Betreiber, der die Tiere in der Krippe bis auf Kamel Zabu jeden Tag durchwechselt, sieht in dem Gastspiel auf dem Weihnachtsmarkt „mal eine Abwechslung“ für die Vierbeiner. Dort sind sie jeweils von 11 bis 21 Uhr untergebracht, ehe es am Abend nach einer halben Stunde Fahrzeit wieder zurück in die gewohnten Ställe geht. „Sie sehen doch, es geht ihnen gut.“
Deutlich faktischer argumentiert das Veterinäramt, das keine Beanstandungen hat. Der Betreiber verfüge über die nötige Erlaubnis nach Paragraf 11, erklärt ein Sprecher. Die Haltung sei artgerecht, zeitlich begrenzt, und das Wohl der Tiere werde nicht beeinträchtigt. Zabu darf also weiter gestreichelt werden.