Mühsames Hantieren mit dem Zollstock? Wer ein Laser-Entfernungsmessgerät hat, kann sich das beim Renovieren, Möbelaufbauen oder bei der Einrichtungsplanung oft sparen.
Die Geräte messen Distanzen in Sekunden aus. Bevor man ein solches Gerät anschafft, sollte man allerdings wissen, wofür man es vor allem einsetzen will – und für welche Entfernungen. Darauf weist der Tüv Süd hin.
Für das Ausmessen von Innenräumen genügen meist Geräte mit einem Messbereich von 20 bis 40 Metern. Wer im Garten, an der Fassade oder auf Baustellen messen möchte, ist mit Modellen besser beraten, die größere Reichweiten abdecken: 60 bis 100 Meter Reichweite sollten es hier sein.
Die Herstellerangaben zur Reichweite beziehen sich meist auf Idealbedingungen. Bei starkem Sonnenlicht oder dunklen Oberflächen kann die tatsächliche Messdistanz laut Tüv Süd geringer ausfallen. Das sollte man in seine Kaufentscheidung einfließen lassen.
Für den Außeneinsatz sollte man auf ein stoßfestes Gehäuse achten – und auf einen passenden Staub- und Spritzwasserschutz. Der Tüv Süd rät zu einer Schutzklasse von mindestens IP54.
Die entsprechenden Geräte seien langlebiger und lieferten auch unter schwierigen Bedingungen zuverlässige Messergebnisse, so die Fachleute. Wer das Gerät nur drinnen nutzen mag, kann aber auch mit einem einfacheren und günstigeren Modell auskommen.
Sinnvoll für Heimwerker können integrierte Rechenfunktionen wie Flächen- und Volumenberechnung oder Addition und Subtraktion mehrerer Messungen sein. Das spart Zeit und vermeidet Rechenfehler – besonders bei Renovierungs- oder Planungsarbeiten, so Stephan Kammermayer vom Tüv Süd.
Als hilfreich erweist sich dann womöglich auch eine App-Anbindung. Etwa, um Grundrisse direkt digital zu speichern oder sie mit Handwerkern zu teilen.
Bei der Nutzung der Geräte ist Sorgfalt geboten. Denn Laser-Entfernungsmesser arbeiten mit sichtbarem Laserlicht. Für den Heimgebrauch kommen nur Modelle der Laserklasse 2 infrage, die bei kurzzeitigem, zufälligem Blickkontakt als sicher gelten, so der Tüv Süd. Dennoch sollte man den Augen zuliebe nicht absichtlich in den Laserstrahl schauen.
Man sollte den Laserstrahl niemals auf Personen oder Tiere richten. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, rät das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Augen bewusst zu schließen und abzuwenden.
Der Laserstrahl sollte nie auf reflektierende Flächen wie Spiegel oder metallische Konstruktionen gerichtet werden. So kann man durch Reflexionen unbeabsichtigt auch weit entfernt stehende Personen gefährden.
© dpa-infocom, dpa:260415-930-946631/1