Britisches Oberhaus stimmt für Social-Media-Aus für Kinder | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.01.2026 08:30

Britisches Oberhaus stimmt für Social-Media-Aus für Kinder

Auch in Großbritannien wird über ein Social-Media-Verbot diskutiert. (Archivfoto) (Foto: Elisa Schu/dpa)
Auch in Großbritannien wird über ein Social-Media-Verbot diskutiert. (Archivfoto) (Foto: Elisa Schu/dpa)
Auch in Großbritannien wird über ein Social-Media-Verbot diskutiert. (Archivfoto) (Foto: Elisa Schu/dpa)

Nach einer Abstimmung im Oberhaus über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wächst in Großbritannien der Druck auf die Regierung. Die Mitglieder des House of Lords stimmten am Abend deutlich für eine entsprechende Gesetzesänderung, die zuletzt auch der britische Schauspieler Hugh Grant („Notting Hill“) unterstützt hatte. Die Entscheidung trifft aber letztlich das von der Regierungspartei Labour dominierte Unterhaus.

Die Regierung von Premierminister Keir Starmer hatte sich deutlich zurückhaltender positioniert - wenn auch nicht mehr vollständig gegen ein Verbot. Zunächst sollen während einer dreimonatigen Konsultationsphase Vor- und Nachteile eines Verbots sowie weitere Möglichkeiten zur Einschränkung geprüft werden.

Australien macht es vor

In Australien, das zum britischen Commonwealth of Nations gehört, war im Dezember ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden. Nach Angaben der Regierung wurden seitdem mehr als 4,7 Millionen Accounts von Kindern und Jugendlichen deaktiviert, gelöscht oder eingeschränkt. In Deutschland gibt es eine Diskussion über ein Verbot - durch den europäischen Binnenmarkt wäre eine Durchsetzung auf nationaler Ebene aber erheblich schwieriger.

Abgestimmt hatten die Lords in Großbritannien über einen Änderungsantrag zum Gesetzesvorschlag „Children's Wellbeing and Schools Bill“, der insbesondere auch den Kinderschutz stärken soll. Durch das Ergebnis von 261:150 Stimmen muss der Antrag vom Unterhaus geprüft werden. Der Antrag sieht vor, dass Social-Media-Anbieter nach Verabschiedung des Gesetzes innerhalb von zwölf Monaten hochwirksame Altersüberprüfungen durchführen müssen.

© dpa-infocom, dpa:260122-930-579933/1


Von dpa
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