Bequem Gerät gegen Cash? - Ankaufportale bergen Risiken | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.12.2025 13:04

Bequem Gerät gegen Cash? - Ankaufportale bergen Risiken

Gebrauchte Elektronik kann über Online-Ankaufportale oft schnell einen fairen Preis erzielen - wenn man ein paar Dinge beachtet. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Gebrauchte Elektronik kann über Online-Ankaufportale oft schnell einen fairen Preis erzielen - wenn man ein paar Dinge beachtet. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Gebrauchte Elektronik kann über Online-Ankaufportale oft schnell einen fairen Preis erzielen - wenn man ein paar Dinge beachtet. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob Smartphones, Tablets, Notebooks, Kameras, Konsolen, Kopfhörer oder andere hochwertige Elektronik: Gebrauchte Geräte lassen sich meist gut verkaufen, wenn sie nicht zu alt oder beschädigt sind. Der Privatverkauf über Kleinanzeigen oder Online-Marktplätze verspricht die höchsten Gewinne, macht aber relativ viel Arbeit.

Deshalb haben sich Ankaufportale als bequeme Alternative mit Gewinnabstrich etabliert. Allerdings sollte man weder das erstbeste nehmen, noch die Entscheidung für ein Portal allein daran festmachen, dass dieses den höchsten Preis verspricht. Denn wenn das Portal am Ende nicht zahlt und auch nicht auf Anfragen reagiert, ist der Ärger groß - und das Gerät erst mal weg.

Liebe Suchmaschine: Was ist das für ein Unternehmen?

Bevor man einem Portal sein Gerät überlässt, gilt es also, den Leumund des Unternehmens zu überprüfen. Das geht einfach und schnell per Suchmaschine: Wenn dort der Name des jeweiligen Ankaufportals etwa zu Warnungen von Verbraucherzentralen führt, heißt das: Finger weg.

Auch zahlreiche negative Stimmen auf Bewertungsportalen sind ein recht eindeutiger Warnhinweis, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband, insbesondere, wenn sich dort Berichte „von ausbleibenden oder stark verzögerten Zahlungen und Hinhaltetaktiken“ häufen.

Hallo AGB: Welche Fristen gelten und welche Rechte habe ich?

Unabhängig von etwaigen Warnungen oder Bewertungen ist es auch wichtig, nachzuschauen, welche Fristen gelten und welche Rechte man beim jeweiligen Ankaufportal hat. Heißt: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor allem die Informationen zu Prüf- und Reaktionszeiträumen sowie Zahlungsfristen genau nachlesen.

Wer einem Portal etwas geschickt hat und in der zugesagten Frist weder Geld bekommen noch sein Gerät zurückerhalten hat, sollte folgende Schritte gehen, raten die Verbraucherschützer:

Ey Ankaufportal: Ich will jetzt sofort mein Geld!

  • Nachfragen und sich nicht vom Auszahlungsanspruch abbringen oder vertrösten lassen. (Beliebte Ausreden: „Das Geld wird demnächst überwiesen“, „Das Anliegen wird an die Buchhaltung weitergegeben“ oder allgemeine Bitten um Geduld und Entschuldigung.) 
  • Dem Unternehmen eine letzte Frist zur Auszahlung des vereinbarten Ankaufpreises setzen. 
  • Wenn das alles nicht hilft, Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale holen oder einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs beauftragen.

© dpa-infocom, dpa:251210-930-404640/1


Von dpa
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