Bei einer Streifenkontrolle wurde ein 30-Jähriger aus dem Verkehr gezogen. Er besaß keine Fahrerlaubnis – und nach ihm wurde schon gefahndet. Beim Durchsuchen seines Pkws fanden die Beamten zudem eine in Deutschland verbotene Waffe.
Nach Angaben der Verkehrspolizei Ansbach war der 30-Jährige um 0.45 Uhr von einer Streife auf der A6 in Richtung Heilbronn auf Höhe Aurach kontrolliert worden. Es stellte sich heraus: Er hatte noch eine Führerschein-Sperre bis 2027 und war zur Fahndung ausgeschrieben.
Es liegt eine Fahndungsausschreibung gegen den Mann vor, so die Verkehrspolizei, dabei handele es sich um eine Aufenthaltsermittlung durch andere Länder. Der Mann räumte bei der Durchsuchung seines Fahrzeuges ein, keinen gültigen Führerschein zu besitzen. Die Beamten fanden später im Ablagefach der Fahrertür „zugriffsbereit” einen Totschläger, also eine biegsame Schlagwaffe, die durch den Peitscheneffekt beim Schlagen erhebliche Verletzungen verursachen kann und in Deutschland verboten ist.
Die Waffe wurde sichergestellt. Ein Verfahren wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein und wegen des Vergehens nach dem Waffengesetz wurden eingeleitet. Für den 30-Jährigen war die Fahrt beendet, der Schlüssel des Fahrzeuges wurde sichergestellt. Er muss sich nun selbst um eine Person mit gültiger Fahrerlaubnis bemühen, die den Pkw für ihn vom Seitenstreifen der Autobahn wegfährt.