Bayern will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 17.05.2022 14:37

Bayern will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)
Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)
Eine Frau hält Geldscheine in der Hand. (Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration)

Die Staatsregierung will kleine Schlachtbetriebe im Freistaat, die teils um ihre Existenz kämpfen, finanziell entlasten. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche, pro geschlachtetem Tier anfallende Gebühren für die amtliche Überwachung.

Mit einer grundlegenden Änderung der sogenannten Fleischhygienegebühren sollten faire Rahmenbedingungen für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe sichergestellt werden, teilte die Staatskanzlei nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Dienstag in München mit. Auf diese Weise wolle man die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte konsequent stärken. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen will der Freistaat künftig bis zu fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.

Der Hintergrund: Aktuell sind die entsprechenden Gebühren pro Tier in kleineren, handwerklich strukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachthöfen. Zudem unterscheiden sie sich in den Landkreisen.

Von den geplanten Verbesserungen durch die Gebührensenkung sollen bayernweit rund 1500 kleinere Schlachtbetriebe profitieren - das entspreche etwa 95 Prozent aller Schlachtbetriebe im Freistaat. Das sei auch ein Schub für den gesamten ländlichen Raum, hieß es.

Europarechtlich besteht laut Staatskanzlei die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Die derzeitige Gesetzeslage in Bayern sehe dementsprechend die Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise und Städte vor. Für kleinere Schlachtbetriebe ermögliche das EU-Recht jedoch Abweichungen davon. Die genaueren Modalitäten sollen laut Staatskanzlei nun gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Die geänderten Rechtsvorschriften sollen Anfang 2023 in Kraft treten.

Die steigenden Fleischhygienegebühren hatten zuletzt immer mehr kleine Schlachtbetriebe in Bayern in existenzielle Nöte gebracht.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-323411/2

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