Bahn führt betreutes Fahren für Kinder ein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.08.2026 04:31

Bahn führt betreutes Fahren für Kinder ein

Kinder dürfen allein im Fernzug fahren - nun können Eltern aber für einzelne Züge eine Betreuung buchen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Kinder dürfen allein im Fernzug fahren - nun können Eltern aber für einzelne Züge eine Betreuung buchen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Kinder dürfen allein im Fernzug fahren - nun können Eltern aber für einzelne Züge eine Betreuung buchen. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Die Deutsche Bahn führt in ausgewählten Fernzügen ein Angebot zum betreuten Fahren für alleinreisende Kinder ein. Es kann für 6- bis 14-Jährige gegen Aufpreis gebucht werden. Die Kinder werden dann während der gesamten Fahrt von pädagogisch geschultem Personal begleitet und „altersgerecht“ beschäftigt, wie der bundeseigene Konzern mitteilt.

Zum Start steht das Angebot namens DB Junior Express laut Bahn freitags und sonntags in einzelnen ICE auf den nachfragestarken Verbindungen Berlin - München, München - Köln und Frankfurt/Main - Hamburg zur Verfügung. Weitere Strecken seien geplant.

Abgabe am Start, Übergabe am Ziel

Buchbar ist DB Junior Express ab Mittwoch (12. August), die ersten Züge mit dieser engmaschigen Kinderbetreuung fahren ab 21. August. Wer das Angebot gebucht hat, übergibt die Kinder an einem zentralen Punkt im Abfahrtsbahnhof. Am Ziel übergeben die Begleiter die Kinder laut Bahn dann persönlich an die angegebenen Abholpersonen.

Pro Verbindung können maximal 14 Kinder dieses Angebot nutzen. Die Betreuung inklusive Sitzplatzreservierung kostet 69 Euro, zusätzlich müssen Eltern noch ein Kinderticket der 2. Klasse für den Zug buchen. Wichtig: Praktisch läuft das im Buchungsprozess so ab, dass man zunächst die Gruppenbegleitung bucht und danach per Direktlink zur Buchung des passenden Fahrscheins geleitet wird, wie auf der Bahnwebsite erläutert wird.

Kinder ab sechs dürfen allein Bahn fahren

Kinder ab dem 6. Lebensjahr dürfen - auch bisher schon - grundsätzlich ohne Begleitperson mit der Bahn reisen. Die Bahn weist in ihrem Servicebereich aber darauf hin: Reise das Kind allein, verbleibe die Fürsorgepflicht auch während der Fahrt bei den erziehungsberechtigten Personen, auch wenn sie nicht an Bord seien. Bordmitarbeiter übernähmen keine besonderen Fürsorge- und Obhutspflichten für Kinder.

© dpa-infocom, dpa:260811-930-511646/1


Von dpa
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