Asylrechtsreform: Mehrheit kommt jetzt ins Schnellverfahren | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.09.2026 04:16

Asylrechtsreform: Mehrheit kommt jetzt ins Schnellverfahren

Viel ist in den vergangenen zehn Jahren über den sogenannten Spurwechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration gestritten worden. In Branchen wie Gastronomie, Pflege, Transport und Logistik herrscht Arbeitskräftemangel. (Symbolbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa)
Viel ist in den vergangenen zehn Jahren über den sogenannten Spurwechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration gestritten worden. In Branchen wie Gastronomie, Pflege, Transport und Logistik herrscht Arbeitskräftemangel. (Symbolbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa)
Viel ist in den vergangenen zehn Jahren über den sogenannten Spurwechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration gestritten worden. In Branchen wie Gastronomie, Pflege, Transport und Logistik herrscht Arbeitskräftemangel. (Symbolbild) (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Seitdem die neuen Asylregeln der Europäischen Union gelten, wird über die Mehrheit der Anträge auf Schutz in Deutschland in Schnellverfahren entschieden. Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitteilt, wurden zwischen dem Inkrafttreten der Reform am 12. Juni und Ende Juli 2.093 beschleunigte Asylverfahren und 1.561 reguläre Asylverfahren eingeleitet. In 2.013 weiteren Verfahren ging es lediglich darum, festzustellen, welches andere EU-Land womöglich für den Antragsteller zuständig ist. 

Asylprüfung darf maximal drei Monate dauern

Die beschleunigten Verfahren müssen gemäß der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Die neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt beschleunigte Verfahren unter anderem für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt. Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann schon abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Ablehnung noch bei Gericht anhängig ist. 

Abschiebung trotz Klageverfahren

Eine drohende Abschiebung zu verhindern, ist in solchen Fällen dann nur noch möglich, wenn vor Gericht ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich ist. Vor der Reform wurde vor allem mit Menschen aus Staaten, die in Deutschland als sichere Herkunftsländer eingestuft sind, so verfahren. Es betraf aber auch Asylbewerber, deren Anträge aus anderen Gründen als offensichtlich unbegründet angesehen wurden - etwa wegen widersprüchlicher Angaben zu Identität, Herkunft und Fluchtgründen. 

Eine Verlängerung der Drei-Monats-Frist ist nicht erlaubt. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) allerdings im jeweiligen Einzelfall feststellt, dass die Prüfung des Antrags Sach- oder Rechtsfragen umfasst, die zu komplex sind, um im beschleunigten Verfahren abschließend geklärt zu werden, ist ein Wechsel ins reguläre Verfahren möglich, wie die Bundesregierung ausführt. Wer aufgrund der Einstufung seines Herkunftslandes als sicher im beschleunigten Verfahren ist, unterliegt grundsätzlich einem Beschäftigungsverbot.

Innenpolitikerin rechnet mit mehr falschen Entscheidungen

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, erwartet: „Es wird wegen der Kürze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen.“ Sie kritisiert zudem, dass die Türkei „trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch geführter Gerichtsverfahren“ nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte. Die Flüchtlingsrechteorganisation Pro Asyl kritisiert: „Die Bundesregierung setzt die neuen europäischen Vorgaben hart und weitreichend um.“ 

Zu den Herkunftsländern mit einer besonders hohen Schutzquote zählten im ersten Halbjahr dieses Jahres laut Bundesregierung Myanmar, Eritrea, Afghanistan und die Palästinensischen Gebiete. 

Außengrenzverfahren sind in Deutschland selten

Neu sind auch die sogenannten Grenzverfahren für Menschen, die an einer EU-Außengrenze festgestellt werden, was in Deutschland nur die Flughäfen und Seehäfen betrifft. Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, Ausländer, die eine Gefahr darstellen und Menschen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von höchstens 20 Prozent vorliegt, werden dafür in Einrichtungen untergebracht, die sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen dürfen. Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Vier Standorte für Außengrenzverfahren in Deutschland

Wer sich in einer Außengrenzeinrichtung befindet, wird rechtlich so behandelt, als wäre er oder sie nicht im Inland - es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt es derzeit 282 Plätze für Menschen im Grenzverfahren:

• 200 Plätze in Frankfurt am Main

• 27 Plätze in München

• 40 Plätze neben dem Flughafen Berlin/Brandenburg 

• 15 Plätze interimsweise in Pforzheim für Ankommende am Flughafen Stuttgart, bis ein anderer Standort gefunden ist.

Weitere Plätze und auch Standorte werden derzeit noch geprüft, hergerichtet beziehungsweise geplant.

Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Sie betrafen unter anderem fünf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien. 22 Schutzersuchen wurden abgelehnt. In den ersten Wochen wurde den Angaben zufolge zudem vier Menschen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko infolge eines Grenzverfahrens die Einreise verweigert. 

Der Blick geht Richtung EU-Außengrenze

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Grenzverfahren in Staaten wie Polen, Griechenland, Spanien und Italien jeweils deutlich höher ist. Wie viele Asyl-Außengrenzverfahren seit dem 12. Juni in diesen Außengrenzstaaten eingeleitet und abgeschlossen wurden, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Statistiken jedoch nicht verlässlich beziffern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach betont, Voraussetzung für eine Perspektive zur Beendigung der intensivierten deutschen Binnengrenzkontrollen seien funktionierende Verfahren an den EU-Außengrenzen.

© dpa-infocom, dpa:260919-930-709414/1


Von dpa
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