Wer bei einem Neubau-Projekt oder einer Nutzungsänderung zusätzlich zu den obligatorischen Kfz-Stellplätzen keinen Fahrrad-Abstellplatz nachweisen kann, muss in Ansbach künftig eine Ablöse in Höhe von 500 Euro an die Stadtkasse entrichten – ohne Ausnahme im gesamten Stadtgebiet.