Ein Tempoverstoß sollte dem Angeklagten als Alibi dienen. Doch es taten sich Ungereimtheiten auf, der Schwindel flog schnell auf. Vor dem Ansbacher Amtsgericht wurde der 56-Jährige deshalb wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Im Rahmen einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung gegen ihn legte Stefan Z. (Name geändert) am Ansbacher Landgericht im August 2023 einen Anhörungsbogen vor. Gemäß dieses Schriftstücks soll er an einem Nachmittag im Oktober 2021 bei Kumhausen (Kreis Landshut) geblitzt worden sein. Laut Staatsanwältin Melanie Foerster legte der Angeklagte den gefälschten Anhörungsbogen als Alibi vor. Der Grund: Stefan Z., der als Polizeibeamter in Ansbach arbeitet, soll zur Tatzeit im Einsatz eine Beleidigung ausgesprochen haben.
Vor dem Amtsgericht gab der Angeklagte zu, dass er an besagtem Tag im Dienst gewesen ist – allerdings nur bis zur Mittagszeit. Weil er sich krank gefühlt habe, habe er den Dienst aber abgebrochen. Im Anschluss will er erst zum Arzt und danach in Richtung Landshut gefahren sein. Auf den Vorhalt von Richterin Anne Clüsserath, er habe laut Dienstbuch an besagtem Tag bis abends gearbeitet und war gemäß eines Aktenvermerkes zusammen mit einer Kollegin bei einem Einsatz, fand Stefan Z. derweil keine Antwort.
Weitere Zweifel an der Echtheit des Anhörungsbogens kamen in der Verhandlung durch die Aussagen von zwei Polizeibeamten auf. Auf den ersten Blick sah der Bogen echt aus. Auf den zweiten Blick ergaben sich einige Ungereimtheiten. So war der Polizeibeamte, der die Geschwindigkeitsmessung durchgeführt haben soll, an diesem Tag gar nicht im Dienst. Der benutzte Blitzer war zudem an einem anderen Ort im Einsatz. Hinzu kommt, dass der Aktenvermerk auf dem Bogen nicht vollständig war.
Da in diesem nur eine Zahl zwischen Null und Neun fehlte, probierten die Ermittler aus, ob es einen Treffer gibt. Tatsächlich tauchte ein weiterer Aktenvermerk auf. Dieser gehörte zu einem Geschwindigkeitsverstoß des Angeklagten im September 2021. Beim Vergleich der Bögen stellte sich dann heraus, dass diese nahezu identisch sind – bis auf den Tag und Aktenvermerk. „Das sind sehr viele unglückliche Zufälle”, hielt Richterin Clüsserath fest. Eine Erklärung hatte Stefan Z. dafür nicht.
Für Staatsanwältin Melanie Foerster hatte sich der Sachverhalt im Rahmen der Beweisaufnahme vollumfänglich bestätigt. Aus ihrer Sicht hatte sich der Tatbestand der Urkundenfälschung klar gezeigt. Zugunsten legte sie aus, dass der 56-Jährige nicht vorbestraft ist und die Tat schon einige Zeit zurückliegt. Zulasten legte sie vor allem aus, dass es sich bei ihm um einen Polizisten handelt, der eine besondere Verantwortung habe, Recht und Gesetz zu bewahren. Sie forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Zudem regte sie eine Geldzahlung von 4500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung an.
„Acht Monate sind schon heftig”, meinte derweil Verteidiger Dr. Philipp Schulz-Merkel. Er gab zu, dass „der Anhörungsbogen danach schreit, dass da vieles nicht passt”. Gleichwohl sah er keine Urkundenfälschung, sondern eine Täuschung über den Inhalt. Aus diesem Grund plädierte er auf Freispruch.
Richterin Anne Clüsserath befand den Angeklagten schließlich schuldig der Urkundenfälschung. Sie verhängte deshalb eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 110 Euro (13.200 Euro). Es habe eine Vielzahl an Indizien gegeben, dass der Angeklagte den Anhörungsbogen gefälscht hat, begründete sie. Die Richterin rief noch einmal die Unstimmigkeiten in dem Schriftstück auf, um zu dem Schluss zu kommen: „So viele Zufälle kann es nicht geben.” Dass der Angeklagte Polizeibeamter ist, wertete Clüsserath derweil nicht als strafverschärfenden Umstand.