Zwölf Jahre Haft nach Messer-Angriff in Rothenburg | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.03.2023 13:41

Zwölf Jahre Haft nach Messer-Angriff in Rothenburg

An der Stadtmauer zur Klingenbastei hatte der 28-Jährige sein Opfer lebensgefährlich verletzt. (Foto: Clarissa Kleinschrot)
An der Stadtmauer zur Klingenbastei hatte der 28-Jährige sein Opfer lebensgefährlich verletzt. (Foto: Clarissa Kleinschrot)
An der Stadtmauer zur Klingenbastei hatte der 28-Jährige sein Opfer lebensgefährlich verletzt. (Foto: Clarissa Kleinschrot)

Im September 2021 hatte ein damals 28-jähriger Bauhelfer in Rothenburg eine Mitarbeiterin des Jugendamts des Landratsamts Ansbach lebensgefährlich verletzt. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Urteil gegen den Mann bestätigt.

Der Gerichtshof habe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 8. September 2022 als unbegründet verworfen, teilte gestern Dr. Michael Tiedemann, Vorsitzender Richter am Landgericht, in seiner Funktion als Pressesprecher des Landgerichts mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Schwurgericht unter Leitung des Vizepräsidenten des Landgerichts Claus Körner hatte den Täter nach einer dreitägigen Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Rache für Entscheidung zum Umgang mit der Tochter

Der Mann hatte die Jugendamts-Mitarbeiterin, die er im Rahmen des Umgangsrechts mit seiner Tochter kennengelernt hatte, mit Messerschlägen ins Gesicht attackiert. Er habe, so das Landgericht, die Frau aus Wut töten wollen, weil ihm am Tattag der Umgang mit seiner Tochter verwehrt worden war.

Sein Opfer überlebte den Angriff durch schnelles Eingreifen von Passanten und durch Behandlungen im Klinikum Rothenburg und im Uniklinikum Würzburg.


Thomas Schaller
Thomas Schaller

Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach

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