Zwei Menschen bei Unfall getötet: Autofahrer raste mit 150 km/h | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.01.2024 10:57, aktualisiert am 29.01.2024 17:16

Zwei Menschen bei Unfall getötet: Autofahrer raste mit 150 km/h

Bei dem Unfall bei Gersbronn im August starb ein Ehepaar. Es hatte keine Chance, dem entgegenkommenden Geländewagen auszuweichen.  (Foto: Gudrun Bayer)
Bei dem Unfall bei Gersbronn im August starb ein Ehepaar. Es hatte keine Chance, dem entgegenkommenden Geländewagen auszuweichen. (Foto: Gudrun Bayer)
Bei dem Unfall bei Gersbronn im August starb ein Ehepaar. Es hatte keine Chance, dem entgegenkommenden Geländewagen auszuweichen. (Foto: Gudrun Bayer)

Ein 44-Jähriger, der im August in Dinkelsbühl einen Unfall verursacht hatte, war viel zu schnell auf einer Staatsstraße unterwegs. Bei dem Unfall waren zwei Menschen getötet worden.

Auf FLZ-Anfrage sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Krach, dass die Ermittlungen zu dem Unfall am 12. August 2023 abgeschlossen sind. Eine Anklage werde beim Amtsgericht Ansbach erhoben.

Das Gutachten eines technischen Sachverständigen habe ergeben, dass der 44-Jährige am Steuer seines schweren Geländewagens mit einem Tempo von 150 km/h fuhr. Er wollte über die Staatsstraße von Halsbach (Gemeinde Dürrwangen) in Richtung Dinkelsbühl. Kurz nach Gersbronn wollte er in einer leichten Rechtskurve gegen 20 Uhr einen Wagen überholen und prallte in zwei entgegenkommende Fahrzeuge.

In einem Pkw wurden ein 63-Jähriger und dessen 60-jährige Ehefrau aus dem Landkreis Ansbach bei dem Aufprall getötet. Der Unfallverursacher aus dem Ostalbkreis erlitt schwere Verletzungen. Drei Insassen des zweiten Wagens, den der 44-Jährige nur touchiert hatte, wurden nur leicht verletzt.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs. In dem Streckenabschnitt ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt. Für den Verursacher des Unfalls, der keinen Alkohol getrunken hatte, geht es in dem Gerichtsverfahren auch darum, ob er seine Fahrerlaubnis behalten darf.

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