Wie viel dürfen Reisende zollfrei von Fernreisen nach Deutschland mitbringen? Wer mit dem Flugzeug oder Schiff aus einem Nicht-EU-Land einreist, darf Waren bis zu einer Freigrenze von 430 Euro abgabenfrei einführen, klärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf. Für Personen unter 15 Jahren sind es 175 Euro. Bei Tabak, Alkohol und Arzneimitteln gelten separate Höchstgrenzen.
Dann gibt es noch eine Schwelle für Bargeld: Summen ab 10.000 Euro müssen bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden. Die Warenfreigrenze sollte man nicht mit dieser Bargeld-Schwelle verwechseln.
Ansonsten kann es teuer werden, wie die Verbraucherschützer anhand eines Falls aus ihrer Beratung berichten: Ein frisch vermähltes Ehepaar sei mit einem Goldschmuckset, das der Braut zur Hochzeit geschenkt wurde, von Indien nach Deutschland eingereist. Da der Wert unter 10.000 Euro lag, dachten sie, das Set nicht beim Zoll anmelden zu müssen. Ein Irrtum: Es folgten eine Nachverzollung samt hoher Rechnung und ein Steuerstrafverfahren, so das EVZ.
Die Verbraucherschützer stellen klar: Wird die Freigrenze überschritten, müssen Waren - egal, ob gekauft oder geschenkt - beim Zoll angemeldet werden. Dann werden die gesamten Waren verzollt und versteuert, nicht nur der Wert oberhalb der Freigrenze.
Wer unsicher ist, ob und wie viel Waren man steuerfrei aus dem Ausland mitbringen darf, sollte sich auf der Website des Zolls schlaumachen - dort gibt es übersichtlich aufgeschlüsselt die Regeln für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern und Richtmengen für die Einfuhr aus einem EU-Land.
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