Wirtshauskultur-Verein: Corona-Maßnahmen „nicht tragbar“ | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.08.2022 21:21

Wirtshauskultur-Verein: Corona-Maßnahmen „nicht tragbar“

An einem Café hängt ein Schild mit der Aufschrift „geschlossen“. (Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)
An einem Café hängt ein Schild mit der Aufschrift „geschlossen“. (Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)
An einem Café hängt ein Schild mit der Aufschrift „geschlossen“. (Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)

Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat den für Herbst und Winter für Deutschland geplanten Corona-Maßnahmenkatalog als „nicht tragbar“ bezeichnet. „Während Frankreich und Österreich weiter lockern, setzt die Bundesregierung ab Herbst unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf ein Stufenmodell von umfassenden Beschränkungen“, sagte VEBWK-Geschäftsführerin Ursula Zimmermann laut Mitteilung vom Donnerstagabend. Zudem sei die Ausgestaltung des Maßnahmenkatalogs so gewählt, dass ein Kontrollchaos vorprogrammiert sei.

„Unsere Wirtschaft hat sich noch immer nicht vollständig von den letzten Monaten erholt und schon stehen neue Maßnahmen im Raum, die die Betriebe vor existenzielle Schwierigkeiten stellen“, sagte Zimmermann. Für die Gastronomen, „die mit Müh und Not die vergangenen Jahre überstanden haben“, seien die neuen Maßnahmen ein Schlag ins Gesicht. „Das ist einfach unfassbar!“, so die Verbandschefin.

Zum Schutz vor einer neuen Corona-Welle soll nach Plänen der Bundesregierung in vielen öffentlichen Innenräumen von Oktober an wieder Maskenpflicht möglich sein. Die Entscheidung darüber sollen die Bundesländer selbst treffen. Unter anderem in der Gastronomie sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen von der Maskenpflicht geben - allerdings nur für frisch getestete, genesene oder frisch geimpfte Menschen. Die letzte Impfung darf dabei nicht länger als drei Monate zurückliegen.

„Schon jetzt können wir daher davon ausgehen, dass viele Betreiber auf eine grundsätzliche Testpflicht umschwenken werden. Alles andere ist in der Praxis nicht kontrollierbar“, so Zimmermann. Damit ergebe sich jedoch die nächste Frage: „Werden die Bürgertests im Gegenzug wieder kostenfrei?“

Die neuen Regelungen sollen nach den bisherigen Plänen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen der zuständigen Minister befassen. Dann ist der Bundestag am Zug.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ gesagt, er sehe noch viele offene Fragen beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz. Es sei wie „so oft“ bei einem Bundesgesetz, „es kommt ein Gesetz und es wird nicht zu Ende gedacht“, kritisierte der CSU-Politiker. „Welche Parameter gelten wann? Wie funktionieren Kontrollen, zum Beispiel, wenn die FFP2-Maske nicht gilt?“

© dpa-infocom, dpa:220804-99-278351/2

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