Welche Versicherung greift nach Tornado-Schäden? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.08.2026 14:55

Welche Versicherung greift nach Tornado-Schäden?

Wird bei einem Sturm die Immobilie stark beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)
Wird bei einem Sturm die Immobilie stark beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)
Wird bei einem Sturm die Immobilie stark beschädigt, springt die Wohngebäudeversicherung ein. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)

Gleich zwei bestätigte Tornados sind in der Nacht durch Teile Deutschlands gefegt und haben schwere Schäden hinterlassen. Gut, wer entsprechend versichert ist und nicht auf dem finanziellen Verlust sitzenbleibt. Aber welche Police ist eigentlich wofür zuständig? 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klärt auf:

  • Immobilie: Nehmen das Wohnhaus oder seine Nebengebäude durch einen Sturm ab der Windstärke 8 (62 km/h) Schaden, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Tornados wehen in der Regel deutlich stärker. Versichert sind direkt durch den Sturm verursachte Schäden, wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fenster, aber auch indirekte Schäden, falls etwa ein entwurzelter Baum aufs Haus fällt. Die Police kommt entweder für die Reparatur des Gebäudes oder den Neubau zum Neuwert auf. Kosten- und Preissteigerungen sind hier also mitversichert.
  • Hausrat: Alles, was nicht fest mit dem Haus verbunden ist, also etwa Möbel, Inventar, Kleidung und technische Geräte, ist nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert. Nehmen diese Gegenstände Schaden - etwa durch eindringenden Regen oder Überspannung nach einem Blitzschlag -, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Auch sie entschädigt die in Mitleidenschaft gezogenen Dinge zum Neuwert. Versicherte sollten dafür im Idealfall durch Rechnungen oder Fotos belegen können, was sie besessen haben.
  • Auto: Hat Sturm, Hagel oder ein Tornado das eigene Auto beschädigt, braucht es eine Kaskoversicherung, um den Schaden zu beheben. Egal, ob verbeultes Blech oder zersprungene Fenster: Die Reparaturkosten werden für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Wichtig dafür: die Schäden am Auto am besten anhand von Fotos dokumentieren. 

Generell sollten sämtliche Schäden unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden.

© dpa-infocom, dpa:260820-930-558358/1


Von dpa
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