Warum eine Bürokratie-Erleichterung für Scheinfeld zu spät kommt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.04.2024 12:52

Warum eine Bürokratie-Erleichterung für Scheinfeld zu spät kommt

Für die Neugestaltung der Scheinfelder Hauptstraße musste die Stadt im Herbst 2023 ein sogenanntes Planer-für-den-Planer-Verfahren starten. Nach neuerer Auffassung ist derlei deutlich seltener nötig. (Foto: Andreas Reum)
Für die Neugestaltung der Scheinfelder Hauptstraße musste die Stadt im Herbst 2023 ein sogenanntes Planer-für-den-Planer-Verfahren starten. Nach neuerer Auffassung ist derlei deutlich seltener nötig. (Foto: Andreas Reum)
Für die Neugestaltung der Scheinfelder Hauptstraße musste die Stadt im Herbst 2023 ein sogenanntes Planer-für-den-Planer-Verfahren starten. Nach neuerer Auffassung ist derlei deutlich seltener nötig. (Foto: Andreas Reum)

Fast in jeder Ratssitzung, bei jeder Bauerndemo und bei vielen anderen Gelegenheiten wird über ausufernde Bürokratie geschimpft. Da muss auch erwähnt werden, wenn einmal ein solcher Papiertiger wieder eingefangen wird. Das scheint, wie das bayerische Innenministerium auf Anfrage bestätigt, beim Vergaberecht passiert zu sein.

Bei den Kommunen hatte die Streichung eines kleinen Satzes der Vergabeverordnung für erhebliche Aufregung gesorgt. Zurecht: War früher nur eine europaweite Ausschreibung nötig, wenn die Baukosten insgesamt eine bestimmte Grenze überschreiten, aktuell 5,538 Millionen Euro, so hatte die Gesetzesänderung die Zahl europaweiter Ausschreibungen erheblich erhöht.

Denn als weiterer Schwellenwert kam der für die Dienstleistungen hinzu. Überschreitet er 221.000 Euro, so war ebenfalls europaweit auszuschreiben. Und diese Summe kommt schnell zusammen. Schon ab Gesamtkosten in Höhe von einer Million Euro – die werden heutzutage schon beim Neubau für eine einzige Kindergartengruppe erreicht – kann demnach das strengere Vergaberecht nötig werden.

Das verursacht unnötige Kosten und kostet Zeit. Für den Ausbau der Hauptstraße in Scheinfeld sprach Bürgermeister Claus Seifert so bei der Bürgerversammlung von einem halben Jahr Verzögerung. Dazu kommt, dass man Gefahr läuft, am Schluss einen auswärtigen Planer nehmen zu müssen, der die Gegebenheiten vor Ort nicht kennt und sich erst langwierig wieder einarbeiten muss.

Für die Hauptstraße in Scheinfeld kommt die Neuregelung zu spät

Über den „Planer für den Planer“ ärgerten sich Bürgermeister auch gegenüber der Fränkischen Landeszeitung. Jüngst teilte der Scheinfelder Bürgermeister Claus Seifert seinem Bauausschuss allerdings mit, dass laut der Stadtplanerin das Innenministerium von den strengen Vorgaben abgerückt sei – zu spät allerdings für die Hauptstraße, für die die Vergabeverordnung (VgV) griff.

Schon Ende Januar habe das Ministerium den Kommunen „eine Lösung an die Hand gegeben.“ Diese orientiere sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Oberlandesgerichts München. „Danach ist eine Addition von unterschiedlichen Planungsleistungen nur dann erforderlich, wenn diese lückenlos aufeinander abgestimmt und optimiert sein müssen, um eine Einheit ohne Schnittstellen zu bilden.“ Praktisch sei das bei hoch technisierten und komplexen Baumaßnahmen der Fall.

Das Ministerium geht davon aus, dass bei vielen kommunalen Baumaßnahmen künftig eine Addition unterschiedlicher Planungsleistungen nicht erforderlich ist.

Gutachter sieht Interpretationsspielraum

Ein Rechtsgutachten, das die Kammern und Verbände der planenden Berufe in Auftrag gegeben hatten, hatte einen weiteren Lösungsweg ins Spiel gebracht: Professor Martin Burgi kam darin zu dem Schluss, dass Planungs- und Bauleistungen gemeinsam vergeben werden können und dabei der höhere Schwellenwert für Bauleistungen (also die gut 5,5 Millionen Euro) greifen und anschließend die Planungsleistungen als Fachlose vergeben werden.

Doch: Das Staatsministerium hat sich – laut dem Innenministerium – das Ergebnis dieses Gutachtens nach nicht zu eigen gemacht. „Wenn kommunale Auftraggeber sich im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts dazu entschließen, Bau- und Planungsleistungen gemeinsam zu vergeben, wird die Kommunalaufsicht dies nicht beanstanden“, kündigt das Ministerium gleichwohl an. Allerdings könnten Vergabekammern und die Gerichte das tun.

Bei aktuellen Projekten wirkt sich das noch weniger aus: Markt Erlbach zum Beispiel entschied sich, den Bau eines Kindergartens sowie einen Anbau an die Schule für die künftige Ganztagsbetreuung einmal durch die neue Wohnungsbaugenossenschaft und einmal durch die Firma Bayerngrund umsetzen zu lassen. Das geschah auch mit Blick auf die drohenden VgV-Verfahren. In Neustadt gab Bauamtsleiter Gerald Schorr bekannt: Momentan habe man nicht mit Bauprojekten zu tun, die von der Rücknahme der Regelung profitieren.


Ulli Ganter
Ulli Ganter
Redakteurin
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