Ist das das neue Deutschlandtempo bei Infrastrukturprojekten? Änderungen der Vergabevorschriften sorgen bei den Gemeinden im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim jedenfalls für Unmut. Die Redaktion hakte nach.
Man hat das Gefühl, es gibt eine reiche Auswahl an überflüssig oder zumindest unnötig kompliziert scheinenden Vorschriften. Deshalb war es eine Überraschung, dass bei einer Umfrage unter Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Landkreises im Sommer mit schöner Einmütigkeit von allen Seiten das gleiche Ärgernis genannt wurde: die neuen Vergabevorschriften.
Hat sich die Aufregung inzwischen gelegt? Reinhard Streng, stellvertretender Landrat, Bürgermeister Langenfelds und scharfer Kritiker ausufernder Auflagen, sagt: „Nein.“ Egal, ob Hauptstraße in Scheinfeld, neuer Kindergarten oder Rathausumbau in Markt Erlbach, die Planung für die interkommunale Kläranlage in Pahres: Die neue Regelung greift schon in vielen Gemeinden.
Streng hat in Langenfeld selbst zwar noch nicht europaweit nach einem Planungsbüro suchen müssen, über den Schulverband Ehegrund kommt er aber mittelbar damit in Berührung: „Für die Schulhaussanierung und -erweiterung, die wir über den Schulverband und dessen Mietaufwand mitbezahlen werden, verzögerte sich die Planungsphase um etwa ein halbes Jahr und verursachte Zusatzkosten von 10.000 Euro.“ Das sind Zahlen, wie sie etwa auch auf der Bürgerversammlung in Scheinfeld für die Hauptstraße genannt wurden.
Und wozu das alles? „Nur um letztlich das Ingenieurbüro zu bekommen, welches bei freier Vergabemöglichkeit auch genommen worden wäre.“
Klar, dieses Ingenieurbüro hatte durch das Vergabeverfahren auch zusätzliche Arbeit und Kosten. „Das verschärft die Engpässe, die wir allenthalben haben – und damit wieder die Dauer.“ Dazu komme, dass für die Auswahl eines Planers oder einer Planerin viele Kriterien ausschlaggebend sind, die sich nicht so leicht in Zahlen fassen lassen wie Geld: Kreativität, Verlässlichkeit, Vertrautheit und Ortskenntnis sind, so Streng, keine „wahrheitsfähigen“ Faktoren.
Gedacht worden sei es ja ausdrücklich einmal anders: Die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen sind in einer eigenen Verordnung, kurz HOAI, festgelegt. Durch dieses relativ enge Vergütungskorsett wollte man die Auftraggeber von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ingenieurleistungen befreien, damit eben die entscheidenden weichen Faktoren eine größere Rolle spielen. Dass die Neuerung zurückgenommen wird, kann sich Streng nicht vorstellen. Anzustreben wäre aber, sie auf wirklich große und damit weniger transparente Investitionen zu beschränken. Es gebe eine Initiative, Planungsleistungen erst ab mehr als 500.000 Euro zwingend auszuschreiben.
Letztlich stecke die Absicht dahinter, Korruption oder auch den Verdacht von Vetternwirtschaft zu verhindern. Aus dem selben Grund sei schon vor Jahren als erstes die Landwirtschaft mit einem Regelsammelsurium überzogen worden, dann die Pflege. Das Ergebnis aus Strengs Sicht: „Wenn kriminelle Energie am Start ist, wird trotzdem betrogen.“ Aber alle Ehrlichen müssen die Vorsichtsmaßnahmen ausbaden.
Nur drei kleine Beispiele: Von ihm als Bürgermeister wird verlangt, handschriftlich ein Buch über die Portokosten zu führen – eine Exceltabelle tut es nicht. Oder eine beschränkt öffentliche Ausschreibung für reine Pflasterarbeiten, die 25 Dateien mit mehr als 100 Seiten umfasst. „Da muss der Meister dann bestätigen, dass er das, was er da anbietet, auch kann.“ Es gebe Planer, die eine Ausschreibung für Feuerwehrhäuser aufnahmen und sie zurückgaben, weil sie wussten, dass diese unmöglich regelkonform vorzunehmen sei. „Wir kontrollieren uns zu Tode.“
Die kommunalen Spitzenverbände kritisieren die Änderung im Vergaberecht als „Rolle rückwärts“ in Sachen Bürokratieabbau, wie Helmut Dedy, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, auf Anfrage mitteilte. Wie der deutsche Städte- und Gemeindebund dringt man im Bundeswirtschaftsministerium und bei den Ländern weiterhin auf eine Rücknahme der Streichung.
Für den Städte- und Gemeindebund verweist der Beigeordnete Bernd Düsterdiek außerdem darauf, dass die Anwendungshinweise bisher zentrale Fragen offen lassen: Ist eine gemeinsame Vergabe von Bau- und Planungsleistungen als einheitlicher Bauauftrag ohne weitere Voraussetzungen möglich? Wann laufen Auftraggeber Gefahr, sich dem Vorwurf einer missbräuchlichen Verfahrensgestaltung auszusetzen? Seine Forderung: „Städte und Gemeinden als größte öffentliche Auftraggeber benötigen in diesem wichtigen Bereich schnellstmöglich Rechtsklarheit.“
Für Bauaufträge mit einem Volumen von mehr als 5,538 Millionen Euro muss europaweit ausgeschrieben werden. Das ist schon länger gängige Praxis. Neu ist nun aber, dass alle Planungsleistungen addiert werden müssen. Sind sie insgesamt teurer als 221.000 Euro, wird ebenfalls eine europaweite Ausschreibung fällig – auch für ganz kleine darin enthaltene Posten wie zum Beispiel den Sicherheits- und Gesundheitsschutz.„Die Summe, die für die Planungsleistungen gilt, steht in keinem Verhältnis mehr zu der für die Bauleistungen“, schimpft zum Beispiel Jürgen Distler von der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck. Unterschiedliche Quellen gehen davon aus, dass diese Summe schon bei Vorhaben in einer Größenordnung von 800.000 Euro oder einer Million Euro überschritten wird. Das ist bei jedem Kindergarten der Fall.